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Internet
03.09.2018

Wie Fake-Shops Kunden Reisen nach Nirgendwo verkaufen

Kleiner Preis, großer Ärger: Im Internet tummeln sich in letzter Zeit verstärkt unseriöse Reise-Anbieter.
Foto: F8studio, Adobe Stock

Im Netz lauern immer neue Fake-Shops auf Kundschaft. Aktuell wird Last-minute-Urlaubern das Geld aus der Tasche gezogen.

Für weniger als 150 Euro nach Pristina und zurück, mit „Germany Airlines“. Ein Schnäppchen, dachten sich viele Urlauber, die im Internet nach günstigen Flügen suchten – und kauften Tickets, oft gleich für die ganze Familie. Die Fluglinie gibt es aber gar nicht. Die Webseite war gefälscht. Das Geld per Vorkasse ist weg. Den gleichen Reinfall erlebten Last-minute-Bucher, die mit „Adria Fly“ abheben wollten. Ob Reisen nach nirgendwo oder Phantom-Waren: Im Internet tummeln sich immer neue Fake-Anbieter, die Kunden dreist um ihr Geld bringen. Diese Maschen grassierten zunehmend auch auf Kleinanzeigenportalen, warnt Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wie die Betrüger arbeiten – und wie die neueste Abzocke zu erkennen ist.

Unseriöse Anbieter locken mit extrem günstigen Flügen

Superbillig-Flüge: Zwischen den offiziellen Fluggesellschaften tummeln sich in letzter Zeit verstärkt unseriöse Anbieter. Ähnlich wie bei Fake-Shops locken sie mit extrem günstigen Flügen. Die Webseiten mit ständig wechselnden Fantasienamen seien professionell aufgezogen und auf den ersten Blick täuschend echt, erläutert Gollner. Dass Kunden die Tickets stets sofort zahlen sollen, ist erst mal nicht ungewöhnlich. Vorkasse bei Flügen hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich erlaubt. Kurz vor Abflug kommt dann aber die Nachricht über Messengerdienste wie WhatsApp oder Viber, dass der Flug nicht stattfindet. Betroffene merken spätestens dann, dass die Fluglinie gar nicht existiert. Wichtig: Wer einen günstigen Flug bei einer ihm unbekannten Fluglinie entdeckt hat, sollte auf der Webseite in jedem Fall nach dem Impressum schauen und notfalls anrufen, um sicherzugehen, dass es die Airline auch gibt.

Ferienwohnungen: Auch das Angebot an falschen Ferienhäusern oder -wohnungen im Internet sei rasant gestiegen, betont Experte Gollner. Immer mehr Urlauber erlebten den Albtraum, dass es das online gebuchte Traumhaus zum Schnäppchenpreis auf Ibiza oder Mallorca gar nicht gibt – und dass ihr Geld weg ist. Auch in diesen Fällen seien die Webseiten so täuschend echt gestaltet, mit kopierten Fotos von schicken Immobilien und ausführlichen Beschreibungen, dass der Betrug auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. Ist im Impressum nur eine E-Mail-Adresse angegeben, fehlen Name, Adresse und Telefonnummer des Vermieters oder auch die Adresse des Ferienhauses, sollten Urlauber lieber die Finger von der Offerte lassen. Wer mit dem Vermieter telefoniert, bekommt häufig einen Eindruck davon, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt, so Gollner. Springt immer nur der Anrufbeantworter an, sei Vorsicht geboten. Bei privaten Vermietungen ist es ratsam zu checken: Steht unter der angegebenen Adresse überhaupt ein Haus? Außerdem gilt: Der Gesamtpreis für die Miete sollte niemals im Voraus überwiesen werden. Auch die Zahlung über Bargeldtransferdienste wie Western Union oder Money Gram sei ein untrügliches Anzeichen für Abzocke, heißt es beim LKA. Der Transfer wird gern von Betrügern im Ausland genutzt.

Wenn die versprochene Ware nie geliefert wird

Fake-Shops: Ob Handtaschen, Handys, Thermomix, Outlet-Ware oder seltene Oldtimer-Ersatzteile: Regelmäßig ploppen neue Fake-Shops im Internet hoch, die mit Rabattpreisen auf Kundenfang gehen. Die versprochene Ware wird aber nie geliefert. Die falschen Webseiten mit Domain-Namen wie etwa amazon.org sind wenig später vom Netz, die Drahtzieher über alle Berge. Neuerdings tummeln sich Betrüger auch auf Kleinanzeigenportalen wie beispielsweise ebay-Kleinanzeigen, warnt Sebastian Rieß, Präventionsexperte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz. Auch hier läuft der Warenbetrug nach dem gleichen Muster: Gelockt wird mit superbilligen Preisen, vor allem für Elektronik, Konzerttickets oder Gebrauchtwagen. Der Verkäufer ist nur per E-Mail oder WhatsApp erreichbar. Vorkasse ist unumgänglich. Wer überweist, kriegt das Bestellte nie zu sehen. Auch der Käuferschutz, der von Internet-Bezahlsystemen gern angeboten wird, hilft dem Geprellten oft nicht weiter, gibt Gollner zu bedenken. Bestimmte Waren, darunter Fahrzeuge, und Geschäfte, bei denen Selbstabholung vereinbart wurde, sind in der Regel vom Schutz ausgenommen.

Sicherheit: Wer sich Zeit nimmt für seine Internet-Bestellung, allzu Günstiges meidet und dem unbekannten Geschäftspartner nicht blindes Vertrauen entgegenbringt, kann sich in vielen Fällen vor Betrug schützen. Wer den Anbieter nicht kennt, sollte auf der Webseite nach dem Impressum suchen. Gütesiegel, mit denen gern um Vertrauen geworben wird, gehören überprüft. Das geht mit einem schnellen Klick auf die Webseite www.internet-guetesiegel.de, wie Experte Rieß empfiehlt. Entscheidend ist die Bezahlart. Geld sollte möglichst nicht überwiesen werden, auch nicht via Western Union oder Money Gram. Lässt sich der Verkäufer nicht auf Alternativen ein wie Lastschrift, Kreditkarte oder etwa Paypal und Paydirekt, sollte man besser ganz die Finger vom Geschäft lassen.

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