Wintereinbruch: Was müssen Autofahrer bei Schnee und Eis beachten?
Mit dem Schnee kommen bei so manchem Autofahrer gleich die ersten Sorgen auf: Worauf sie nun achten müssen, erklären Polizei und ADAC.
Mit dem Januar ist der Winter richtig angekommen: Das macht sich nicht nur durch die niedrigen Temperaturen bemerkbar, sondern auch durch Schnee. Der sorgt zwar für winterliche Stimmung, plagt aber gleichzeitig die Autofahrer, die jetzt auf einige Besonderheiten achten müssen. Das Problem: Viele wissen gar nicht, was bei Schnee und Eis auf den Straßen Pflicht ist. Thomas Schwarz vom ADAC und Stefan Faller, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, klären auf.
Das Auto steht auf einem Parkplatz, auf dem eine Parkscheibe oder ein Parkschein nötig ist. Im Laufe der Zeit schneit der Wagen zu. Muss der Fahrer das Auto vom Schnee befreien?
Eine Räumpflicht bestehe nicht, teilt Schwarz mit. Faller ergänzt: "Dadurch, dass der Fahrer die Parkscheibe beziehungsweise den Parkschein gut lesbar auf dem Armaturenbrett platziert hat, ist er seiner Pflicht nachgekommen."
Ein Straßenschild ist durch Schnee nicht mehr lesbar. Woran müssen sich Autofahrer jetzt halten?
"Schilder verlieren in der Regel ihre Wirksamkeit, wenn sie verdeckt, abgenutzt oder verschneit sind", sagt Faller. Aber: Pauschal lasse sich das trotzdem nicht beantworten. Denn zum einen seien manche Schilder schon durch ihre Form erkennbar. Als Beispiel nennt Thomas Schwarz vom ADAC das Stoppschild, das durch die achteckige Form einzigartig ist. Zum anderen seien eingeschneite Schilder kein Freischein für ortskundige Fahrer, beispielsweise geltende Geschwindigkeiten zu ignorieren, ergänzt Faller: "Ihnen kann vorgehalten werden, dass sie die Strecke kennen."
Das Auto ist zugeschneit, die Scheiben eingefroren. Welche Teile des Wagens müssen davon befreit werden?
Schwarz rät dazu, das gesamte Auto davon zu befreien. Zum einen brauche der Fahrer eine gute Sicht, zum anderen sollten andere Wagen nicht durch herabfallenden Schnee gefährdet werden. Faller wird noch konkreter. Eis müsse von "Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe sowie Außenspiegel" entfernt werden. Schnee gehöre von Dach und Motorhaube geräumt. Wer sich nicht daran hält, müsse zehn Euro zahlen, falls die Polizei den Fahrer erwischt. Darüber hinaus hat Schwarz noch Tipps: "Wichtig ist die Verwendung eines geeigneten Eiskratzers, um Schäden an den Scheiben zu vermeiden." Er empfiehlt außerdem einen Besen für den Schnee sowie unter Umständen Enteisungsspray. Daneben sollte der Fahrer auch die Scheibenwischer vom Eis lösen, da sie sonst einreißen können.
Der Schnee ist geschmolzen, die Straßen frei. Brauchen Autofahrer trotzdem, wie es heißt, von Oktober bis Ostern zwingend Winterreifen?
Nein, sagt Polizeisprecher Faller. Das Gesetz besagt, dass Winterreifen nur bei Glatteis, Schnee, Schneematsch und Reifglätte aufgezogen sein müssen. Wer dagegen verstößt, zahlt mindestens 60 Euro und bekommt in jedem Fall einen Punkt in Flensburg. Wichtig sei, dass die Reifen "mit einem Alpine-Symbol, der Aufschrift M&S oder einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind", betont er. Nur dann seien sie tatsächlich als Winterreifen zulässig. Das Profil müsse dann mindestens 1,6 Millimeter betragen, aber der ADAC empfiehlt dennoch 3,5 Millimeter. Liegt das Profil unter den 1,6 Millimetern und der Fahrer wird von der Polizei erwischt, zahlt er ebenfalls mindestens 60 Euro und bekommt einen Punkt. Schneekettenpflicht besteht laut Faller nur dort, wo es das entsprechende Verkehrszeichen anordnet. "Dann darf mit Schneeketten nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden."
Ein Auto rutscht bei Glatteis in den Graben. Wird der Fahrer immer bestraft?
In einem solchen Fall sei davon auszugehen, dass der Fahrer mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit unterwegs war, teilt der ADAC mit. Passiert ein solcher Unfall zum ersten Mal, drohen dem Fahrer eine Geldstraße sowie ein Punkt in Flensburg. Faller relativiert das: Polizisten hätten auch immer die Möglichkeit, Verwarnungen nur mündlich auszusprechen - ohne Konsequenzen. Aber das hänge von der jeweiligen Situation ab. Er empfiehlt, bei einem solchen Unfall grundsätzlich, die Polizei zu verständigen. "Auch wenn der Fahrer oder sein Auto keinen Schaden erleiden, ist es durchaus möglich, dass das Fahrzeug einen Flurschaden verursacht hat", sagt er. Dieser sei wegen Schnee oder Dunkelheit nicht immer sofort zu erkennen. Wer einfach wegfährt, dem könne "schlimmstenfalls eine Strafanzeige" wegen Fahrerflucht drohen.
Auf der Schnellstraße rutscht eine Eisplatte vom LKW auf das Auto dahinter. Wer kommt für den Schaden auf?
Die Antwort ist eindeutig: Dafür komme die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lastwagens auf, sagt Schwarz.
Ein Schneepflug sorgt für Stau. Darf er überholt werden?
Prinzipiell ja, sagt Schwarz, aber er rät davon ab: "Vor dem Schneepflug ist die Fahrbahn häufig gefährlich glatt." Es bringe außerdem keinen Zeitvorsprung, denn wegen der winterlichen Verhältnisse müsse der Autofahrer das Tempo vor dem Schneepflug ohnehin wieder drosseln. Schwarz' Devise: "Platz machen, zurückhaltend fahren und auf keinen Fall durch riskantes Überholen die Arbeit der Schneepflüge behindern." Verboten ist das Überholen der Pflüge aber nicht.
Die Straße ist zugeschneit, das Auto kommt ins Rutschen. Wie reagiert der Fahrer richtig?
Grundsätzlich gebe es keine spezielle Geschwindigkeitsvorgabe, sagt Schwarz, aber "bei Schnee und Schneematsch ist - mit guten Winterreifen - zumindest noch Grip vorhanden, bei Eis nicht mehr". Grundsätzlich empfehle es sich, untertourig zu fahren, sanft zu bremsen und behutsam Gas zu geben, das verhindere das Rutschen. Passiert es dennoch, rät Schwarz, "auszukuppeln und schnell, aber gefühlvoll gegenzulenken". Wenn das Auto darauf schon nicht mehr reagiert, helfe nur noch eine Vollbremsung.
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