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Sommerferien
15.07.2017

Worauf es bei Ferienjobs ankommt

Ein typischer Ferienjob: Schüler helfen auf dem Bau aus.
Foto: Britta Pedersen/dpa

Wer darf arbeiten und wie viel Geld bringt das? Und welche Branchen suchen überhaupt Schüler und Studenten? Ein Überblick über Regeln und Ratschläge.

Zwei Wochen noch, dann beginnen für Schüler in Bayern die Sommerferien. Je nachdem, wie die Prüfungstermine liegen, haben dann auch Studenten frei. Zeit, sich zu erholen. Oder Zeit, die Kasse aufzubessern. Worauf Ferienjobber achten sollten:

Wie finden Schüler und Studenten Ferienjobs?

Anita Christl, Rechtsexpertin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben, rät Schülern, persönliche Kontakte zu nutzen und etwa über Eltern, deren Freunde, am Wohnort oder in der direkten Nachbarschaft nach Ferienjobs zu suchen. Das sei oft leichter als über Internet-Portale. „Ich würde alle Möglichkeiten nutzen“, sagt dagegen Roland Fürst, Geschäftsführer der Arbeitsagentur Augsburg. Neben Bekannten können Aushänge in Supermärkten helfen, auf Plattformen wie www.studierendenjobs.de oder www.schuelerjobs.de gibt es ebenfalls Angebote für Schüler und Studenten. Auch eine Initiativbewerbung kann zum Erfolg führen. Da ist ein Anruf bei der Firma oft der erste Schritt. Fürst warnt aber: „Teilweise bekommt man eher eine Chance, wenn man jemanden kennt, der in dem Betrieb arbeitet.“

Welche Branchen kommen infrage?

Klassische Felder für Ferienjobber sind Handel und Gastronomie. Auch Telefoninterviews, Zeitungen austragen und Promotion-Jobs werden angeboten. Daneben gibt es Möglichkeiten, bei privaten Haushalten Geld zu verdienen: Zum Beispiel mit Babysitting, Keller entrümpeln oder Gartenarbeit. Ältere Schüler und Studenten können versuchen, einen Job bei einem größeren Unternehmen zu bekommen. Gerade in der Metallindustrie sei die Bezahlung meist sehr gut, sagt Experte Roland Fürst. Er gibt einen weiteren Punkt zu beachten: „Wenn sich ein Ferienjob mit eigenen Berufsplänen kombinieren lässt, dann ist das klasse. Es ist aber die Frage, ob es diese Auswahlmöglichkeit gibt.“

Wie viel Geld lässt sich verdienen?

Das kommt darauf an. Wer schon volljährig ist, der hat Anspruch auf den Mindestlohn von 8,84 Euro. Roland Fürst von der Arbeitsagentur Augsburg hält je nach Branche eine Stundenlohn von neun bis 13 Euro für realistisch. Für Schüler unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der Mindestlohn nicht. Was in diesen Fällen eine angemessene Bezahlung ist, lässt sich nicht allgemein beantworten, sagt Anita Christl von der IHK Schwaben. „Das hängt von den Vorkenntnissen ab und davon, wie man sich anstellt“, erläutert sie. Auch das Alter kann ein Faktor sein.

Wie viele Stunden dürfen Schüler und Studenten arbeiten?

Das hängt vom Alter ab. Wer unter 13 Jahre alt ist, darf überhaupt nicht arbeiten. Für Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren sind höchstens zwei Stunden leichte Arbeit täglich erlaubt, sofern die Eltern zustimmen. Wer älter ist als 15, darf bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Dann sind bestimmte Pausen vorgeschrieben: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb Stunden und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.

Welche Arbeitszeiten sind erlaubt?

Wer noch nicht volljährig ist, darf nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten, Ausnahmen gibt es zum Beispiel in der Gastronomie und in Bäckereien. Wer zwischen 15 und 17 Jahren alt ist, darf in den Ferien maximal vier Wochen lang arbeiten.

Wie sollte der Vertrag aussehen?

IHK-Rechtsexpertin Anita Christl empfiehlt, Eckdaten der Beschäftigung zusammen mit dem Betrieb schriftlich festzulegen. Bei Jugendlichen müssen die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung zum Ferienjob geben.

Was ist für Ferienjobber verboten?

Bestimmte Tätigkeiten sind für Jugendliche nicht erlaubt, zum Beispiel Arbeiten mit hoher Unfallgefahr oder Arbeiten, die durch Lärm, Erschütterungen oder Strahlenbelastung gesundheitsschädlich sind. Anders gesagt: Erlaubt ist alles, was nicht gefährlich ist.

Müssen Ferienjobber Steuern und Abgaben bezahlen?

Nein – sofern sie maximal drei Monate oder 70 Tage im Jahr arbeiten. Denn dann ist die Tätigkeit sozialversicherungsfrei. Das muss im Arbeitsvertrag festgelegt werden

Sind Ferienjobber versichert?

Schüler und Studenten stehen in ihrer Arbeitszeit unter dem Schutz der Unfallversicherung, die Beiträge muss der Arbeitgeber bezahlen. Die Augsburger Rechtsanwältin und Steuerberaterin Andrea Witte sagt: „Das gilt auch in privaten Haushalten. Dort muss der Haushaltsführende die Versicherungsbeiträge übernehmen.“

Verlieren Ferienjobber ihren Anspruch auf Kindergeld?

Normalerweise nicht. Nur wer schon ein Erststudium oder eine Ausbildung abgeschlossen hat und mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, laufe Gefahr, dass das passiert, erklärt Anwältin Andrea Witte. Vorsichtig müssten aber Studenten sein, warnt die Juristin: Einkünfte von mehr als 5400 Euro im Jahr können sich auf die BAföG-Bezüge auswirken.

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