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06. Mai 2009 21:14 Uhr

17-Jähriger beklaut Frau nach Sex

Eine 50-Jährige hatte in Senden Sex mit einem fremden Jugendlichen. Der beklaute sie danach. Von Katja Belitz

Günzburg. Wenn Jugend und Leichtsinn zusammen kommen, ereignen sich oft skurrile Episoden. Da kann es schon einmal passieren, dass eine 50-Jährige Sex mit einem wildfremden jungen Mann hat und der ihr anschließend die Tasche klaut.

Am Mittwoch wurde der Fall vor dem Günzburger Amtsgericht verhandelt. Wegen gemeinschaftlichen Raubes saßen dort drei junge Männer aus dem nördlichen Landkreis auf der Anklagebank.

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Heikel war für sie vor allem ein juristisches Detail: War es Raub oder Diebstahl, der sich vor gut einem Jahr bei Senden ereignet hatte? Die damals 17- bis 19-Jährigen waren dort mit dem Auto unterwegs, als die 50-Jährige den Wagen stoppte. Es sei ihr Geburtstag und sie selbst betrunken gewesen.

Die drei Männer luden sie in ihren Wagen. "Es war leichtsinnig, in irgendein Auto einzusteigen, das ist mir klar", räumte sie nun vor Gericht ein. Die Fahrt ging zu einer Tankstelle. Dort bekam die Frau zwar nicht den erhofften Wein, doch einer der jungen Männer erhaschte einen Blick auf ihre Geldvorräte. Wie man da am besten herankommen könnte, wurde auf der Weiterfahrt auf Türkisch diskutiert. Die Frau verstand kein Wort.

Wohl aber, dass einer der jungen Männer - er war damals 17 - bereit war, Sex mit ihr im Auto zu haben. Sie ging darauf ein, ohne zu ahnen, worauf er es wirklich abgesehen hatte. Der junge Mann war fest entschlossen, in einem günstigen Moment ihren kleinen Rucksack samt Geld aus dem Autofenster zu werfen, erklärte er den Schöffen und Richter Roland Groß. Vielleicht in Richtung der beiden Kumpels, die rauchend in der Nähe des Autos warteten. Aber - darin waren sich die Drei vor Gericht einig - soweit hatte eigentlich noch gar keiner gedacht. Irgendwie funktionierte der Plan ohnehin nicht.

Der 17-Jährige sei daher mit der 50-Jährigen noch ein Stück vom Auto weggelaufen. Dann habe er sich den Rucksack geschnappt, den die Frau aber noch am Riemen festhielt. Doch der 17-Jährige hatte fest zugepackt. Fest genug für das Gericht, um statt Diebstahl einen Raub anzunehmen. Schließlich war der Riemen abgerissen. Und der junge Mann rannte.

Im Auto warteten die beiden Kumpels, und mit quietschenden Reifen fuhren alle drei davon. Die Beute sei dann laut dem 17-Jährigen aber kleiner ausgefallen als erwartet. Etwa 50 Euro blieben am Ende für jeden übrig. Inzwischen hat die 50-Jährige 600 Euro von den jungen Männern erhalten. Weitere 300 Euro folgen.

Der gemeinschaftliche Raub hat nun für alle drei Konsequenzen nach dem Jugendstrafrecht. Sie hätten bewusst ausgenutzt, dass die Frau alkoholisiert war, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Zwei Freizeitarreste, 40 Arbeitsstunden und 1000 Euro für gemeinnützige Zwecke kommen jetzt auf den damals 17-Jährigen zu. Sein Kumpel am Steuer des Wagens wurde zu 40 Arbeitsstunden verurteilt. Er muss 500 Euro für gemeinnützige Zwecke bezahlen. Der Dritte bekam 150 Arbeitsstunden.

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