19-Jähriger feuert Waffe ab und muss jetzt vor Gericht
Der Mann ist für die Justiz längst kein Unbekannter mehr. Sein künftiges Verhalten wird darüber entscheiden, ob er Deutschland in Richtung Türkei verlassen muss.
Der Günzburger Amtsgerichtsdirektor Walter Henle findet für Angeklagte meist sehr klare Worte. So auch für einen 19-jährigen Türken, der sich jetzt verantworten musste, weil er am Abend des 12. Juni dieses Jahres unter der Donaubrücke in Günzburg mehrere Schüsse aus einer Schreckschusswaffe abgegeben hat – die er gar nicht hätte besitzen dürfen, weil ihm der dafür nötige Waffenschein fehlt. Henle meinte, „wenn Sie so weitermachen, sehe ich Ihre Zukunft bei Herrn Erdogan“. Schließlich hat der junge Mann weder einen Schulabschluss noch eine Arbeit und ist bereits wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Auch musste er bereits in den Arrest.
Als er meinte, er bewerbe sich ja, doch niemand wolle ihn, wies ihn der Richter darauf hin, dass es eben nicht reiche, gerade einmal vier oder fünf Bewerbungen zu schreiben. „Sie müssen sich die Hacken ablaufen. In Bayern gibt es 28000 offene Lehrstellen. Ich würde Sie aber auch nicht nehmen.“ Im Leben bezahle man für das, was man macht. Wenn er sein Sohn wäre, würde er ihm jedenfalls keinen Cent als Unterstützung geben. „Ich hätte Sie schon in die Türkei geschickt.“ Denn zuletzt hatte er erst im Mai 2015 vor Gericht gestanden, ein Jahr später wurde er wieder auffällig. „Was hat das also bei Ihnen bewirkt?“ Als er ihm vorhielt, er könne nicht einmal rechnen, weil er von mehreren Monaten Zwischenzeit statt einem Monat gesprochen hatte, musste sich der Richter selbst korrigieren: Er hatte angenommen, die Tat sei im Juni vergangenen Jahres geschehen.
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