22-Jähriger will gestohlenes Handy in Diskothek verkaufen
Ein 22-Jähriger wollte ein gestohlenes Handy verkaufen. Es war nicht seine erste Straftat. Warum er dennoch nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist.
Jetzt kam auch noch die Sache mit dem Handy dazu: Ein 22-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Günzburg musste sich vor dem Amtsgericht wegen Hehlerei und versuchten Betruges verantworten. Er hatte im Januar 2014 in einer Diskothek ein gestohlenes Handy im Wert von etwa 200 Euro zum Kauf angeboten – dieser kam zwar nicht zustande, dennoch hatte seine Handlung Folgen. Zeugen mussten bei der Verhandlung am Amtsgericht keine mehr vernommen zu werden – der Angeklagte war sofort geständig.
Doch es ging nicht allein darum, was in der Diskothek vorgefallen war. „Wie sehen Sie Ihre Zukunft“, fragte Amtsgerichtsdirektor Walter Henle den serbischen Staatsangehörigen nachdrücklich im Hinblick auf seine bereits fünf Eintragungen im Strafregister – zu denen jetzt die sechste hinzukomme. „Wenn sie in Haft kommen, wird das Ausländeramt informiert und Sie werden abgeschoben.“
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