25-Jähriger verkauft Drogen an Minderjährige
Warum der Angeklagte von einer Polizeistreife zum Prozess am Günzburger Amtsgericht gebracht werden musste.
Thannhausen Beim „chillen“ in einer Thannhauser Wohnung gab’s eine Portion Betäubungsmittel dazu: Aber die drei Abnehmer von Marihuana und Amphetamin waren noch Jugendliche. Das hatte juristische Folgen für den Drogenanbieter. Bis es so weit war, musste der 25-jährige Angeklagte aber erst von einer Polizeistreife zum Prozess gebracht werden: Er hatte keine Ladung bekommen.
Zur Verhandlung marschierten die Ordnungshüter gleich im Viererpack auf. Zwei der Polizisten hatten den 25-Jährigen nach Günzburg gebracht, nachdem Vorsitzender Richter Walter Henle eine Vorführung angeordnet hatte. Eine Streifenwagenbesatzung entdeckte den Angeklagten in Thannhausen auf der Straße. Zwei weitere Beamte hatten einen der drei jugendlichen Zeugen direkt aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim zum Gerichtsgebäude gebracht. Der Häftling gehört nach Informationen aus Justizkreisen zur Bande, die vor Kurzem in Krumbach einen Getränkemarkt überfallen hat und bald nach der Tat geschnappt wurde.
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