Angeklagter ist nicht da und wird doch verurteilt
Eine Verhandlung am Aschermittwoch wegen vorsätzlichen Vollrauschs bereitet dem Gericht ziemliche Probleme.
Franziska Braun verdrehte die Augen: „Jetzt sitzen wir da“, stellte die Richterin ernüchtert fest. Die am Aschermittwoch auf 9 Uhr angesetzte Verhandlung im Amtsgericht Günzburg gegen einen 24-Jährigen ging nicht wie geplant über die Bühne, weil der Angeklagte nicht auftauchte. Der Mann wurde aber trotzdem verurteilt.
Das Verfahren wegen vorsätzlichen Vollrauschs scheint nicht unter günstigen Bedingungen zu stehen, verursacht der Justiz aber enormen Aufwand. Es ging schon um den zweiten Termin in gleicher Sache. Der erste war geplatzt, weil ein Dolmetscher für arabische Sprache gekommen war, doch der angeklagte Somalier versteht diese Übersetzung nicht, wie Richterin Braun informierte. Zur ersten Verhandlung hatte die Polizei den in Baden-Württemberg lebenden Asylbewerber vorführen müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er im März vergangenen Jahres in einem Reisebus auf der A8 ausgerastet war. Der Mann schlug eine mitreisende Afrikanerin mit einer Flasche voll Alkohol gegen die linke und rechte Wange, auf den Kopf und den Oberarm. Dem Opfer wurde das linke Jochbein gebrochen und es litt unter Kopfschmerzen.
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