Attacke mit Getränkedose und Gartenschlauch
Warum einer Zeugin bei einer Verhandlung am Amtsgericht Ordnungshaft drohte.
Auseinandersetzungen unter Nachbarn können Juristen ganz schön beschäftigen. Gleich zweimal hatte Amtsgerichtsdirektor Walter Henle gestern mit Streithähnen aus dem Landkreis zu tun, bei denen die Situation eskaliert war. Zum Einsatz kamen Gartenschlauch, Getränkedose und ein Zaunpfosten.
Zwischen zwei Familien schwelte es offenbar schon länger. Wechselseitig kam es immer wieder zu Beleidigungen und Beschimpfungen. Aber im August 2016 wurde es dramatisch, zumindest laut Anklage der Staatsanwaltschaft. Damals soll der 38-jährige Angeklagte eine Metallstange ergriffen und dem Kontrahenten gedroht haben, er werde ihn umbringen. Bei einem weiteren Zusammentreffen habe er die Ehefrau des Nachbarn übelst beleidigt und schließlich mit einer Getränkedose nach ihr geworfen. Der Angeklagte räumte zwar ein, dass es wiederholt Ärger mit der anderen Familie gab. An dem Augusttag habe er mit dem Kontrahenten reden wollen und sich nur deshalb mit der Stange bewaffnet, weil der Gegner „dreimal so groß“ sei. Der hätte ihn gereizt, er sei aber nicht so blöd, dann zuzuschlagen. Dass er dabei gesagt habe, „ich bring dich um“, könne so gefallen sein. Die Schlagwaffe war keine eiserne Stange, sondern ein Kunststoff ummantelter Zaunpfosten. Den Wurf mit der Dose eines Energiedrinks räumte der Mann ebenfalls ein, der aber keinesfalls gezielt gewesen sei.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.