Autohaus versus Baufirma beim Verwaltungsgericht
Der Egenhofer Fahrzeughändler Paulheim klagt gegen das Landratsamt. Warum der Kammeltaler Bürgermeister eine Lösung in diesem Streit doch für möglich hält.
Der seit Jahren schwelende Streit wegen einer umstrittenen Baugenehmigung in Egenhofen ist jetzt beim Augsburger Verwaltungsgericht behandelt worden. Der Inhaber eines Autohandels in dem Kammeltaler Ortsteil klagt gegen das Landratsamt. Das hatte den Betrieb eines Bauunternehmens in direkter Nachbarschaft gegen Auflagen erlaubt. Doch genau diese Auflagen sind wohl das Problem.
So sollen geräuschintensive Arbeiten auf dem Gelände der Firma in Egenhofen auf wenige Zeiträume pro Tag begrenzt werden, zum Beispiel ein Abkippvorgang für Bauschutt in acht Minuten oder die Nutzung von Brechmaschinen, Kreissägen oder Hochdruckreinigern. Der Nachbar, Autohändler Bernd Paulheim, sieht, wie berichtet, trotz der Auflagen eine enorme Beeinträchtigung durch Lärm- und Staubentwicklung. Wegen dieser Beeinträchtigungen läuft bereits ein zivilrechtliches Verfahren beim Landgericht Memmingen, wie Beate Schabert-Zeidler, Vorsitzende der 3. Kammer des Augsburger Verwaltungsgerichts, erwähnte. Das ist jedoch vorläufig ausgesetzt bis zu einer Entscheidung der Verwaltungsjuristen, informierte Othmar Hagen, Paulheims Anwalt.
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