Autosteuer: Ab Montag ist der Zoll zuständig
Neue Ansprechpartner für Fahrzeugbesitzer
Ab Montag kommt der Steuerbescheid für das Auto nicht mehr vom Finanzamt, sondern vom Zoll: Die bayerischen Finanzämter – auch das Finanzamt Günzburg – übergeben ab 28. April die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter. Davon werden die meisten Fahrzeugbesitzer jedoch nichts merken. Die Hauptzollämter übernehmen die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer. Sie sind damit der neue Ansprechpartner der Bürger für die Kraftfahrzeugsteuer. Die Finanzämter haben danach keinen Zugriff mehr auf Unterlagen und Daten der Kraftfahrzeugsteuer und können keine Auskünfte mehr erteilen.
Hans-Jürgen Vogel, der Leiter des Günzburger Finanzamtes, betont jedoch, dass sich wenig Änderungen ergeben dürften: „Die bisher durch die bayerischen Finanzämter erteilten Steuerbescheide, Steuernummern, gewährten Steuervergünstigungen und erteilten Einzugsermächtigungen bleiben weiterhin gültig. Für die Bürger ändert sich durch den Übergang der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund insoweit nichts.”
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