Bewährungsstrafe für mutmaßlichen Gefährder
Ein Sympathisant der Terrororganisation al-Nusra-Front steht in Günzburg vor Gericht, weil er trotz Verbots Kontakt in sein Heimatland hatte. Der Fall des Syrers zeigt die Probleme im Umgang mit Gefährdern auf
Gut gekleidet ist der Mann, eleganter beiger Mantel, Lederschuhe. Er spricht mit leiser, aber fester Stimme, eine Dolmetscherin übersetzt vom Arabischen ins Deutsche. Er habe in Syrien aufseiten der Opposition gegen das Assad-Regime gekämpft, sagt der 24-Jährige. Fotos auf seiner Facebook-Seite zeigen ihn als Kämpfer. Dort fand sich auch Propagandamaterial des Islamischen Staats und vor allem der al-Nusra-Front, einer dschihadistischen Gruppierung, die seit 2013 von den Vereinten Nationen als Terrororganisation eingestuft wird. Die aus dem Terrornetzwerk Al-Qaida heraus entstandene al-Nusra-Front kämpft im syrischen Bürgerkrieg, die deutschen Behörden schätzen den Asylbewerber aus dem Landkreis Günzburg zumindest als Sympathisanten ein.
Das brachte den Mann aus Daraa, einer Stadt an der syrisch-jordanischen Grenze, vor das Amtsgericht Günzburg. Seit drei Jahren ist der 24-Jährige in Deutschland, er spricht passabel Deutsch, was er auch in der Verhandlung immer wieder beweist. Er hat eine unbefristete Anstellung als Maschinenführer bei einem Unternehmen im nördlichen Landkreis Günzburg. Doch seine Vergangenheit als Kämpfer im syrischen Bürgerkrieg hat ihn eingeholt. Landeskriminalamt (LKA) und Verfassungsschutz hatten ihn wegen seiner zweifelhaften Äußerungen in den sozialen Medien ins Visier genommen. So soll er etwa nach den Terroranschlägen von Paris mit 130 Toten sinngemäß geschrieben haben: „Geschieht den Schweinen recht.“ Weiter soll er dazu aufgefordert haben, dort zu kämpfen, wo „keine Moslems leben“. Der Angeklagte sieht sich als Opfer fehlerhafter Übersetzungen. Auch seien die Posts mit der Terrorpropaganda über fünf Jahre alt. Er habe nur vergessen, sie zu löschen.
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