Burgau klagt wieder wegen Werbetafel
Die Stadt will die Anlage verhindern. Doch aus einem bestimmten Grund hat das Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung getroffen.
Die Burgauer Ratsmitglieder und Verwaltung lehnen Anträge von Firmen immer wieder ab, die Werbetafeln im Stadtgebiet aufstellen wollen. Doch meist fehlt eine rechtliche Grundlage dafür. Deshalb ersetzt das Landratsamt in der Regel das gemeindliche Einvernehmen, wogegen sich die Stadt in mehreren Fällen juristisch wehrt. In einer Verhandlung im Juli hatte die Stadt bereits eine Niederlage beim Verwaltungsgericht Augsburg erlitten (wir berichteten), ihre Klage wurde abgewiesen. Nun wurde ein anderer, wenn auch ähnlicher Fall verhandelt. Dieses Mal wurde noch keine Entscheidung getroffen, sagt Gerichtssprecher Stefan Eiblmaier auf Anfrage unserer Zeitung.
Denn nach Ansicht des Verwaltungsgerichts hat es das Landratsamt versäumt, das Staatliche Bauamt einzubeziehen bei der Entscheidung, ob die betreffende Werbeanlage zulässig ist oder nicht. Bis das nachgeholt ist, ruht das Verfahren. Christian Zimmermann, Geschäftsbereichsleiter Bauwesen im Landratsamt, erklärt auf Nachfrage, dass die eigene Fachabteilung Auto und Verkehr involviert gewesen sei. „Aus welchen Gründen auch immer“ sei das Staatliche Bauamt nicht beteiligt worden, was das Gericht aber verlange. Das werde nun zeitnah nachgeholt. Bis der Fall dann in Augsburg fortgesetzt wird, könnte es einige Zeit dauern. (cki)
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