Burgau muss Werbetafel hinnehmen
Die Stadt Burgau war mit einer geplanten Anlage nicht einverstanden und klagte. Der Bürgermeister fordert mehr Mitbestimmungsrecht für Kommunen.
Wenn Unternehmen Werbetafeln bauen wollen, kracht es zwischen Kommunen und Landratsamt häufig. Das Problem: Meist fehlt eine rechtliche Grundlage, auf der man Bauanträge für solche Anlagen ablehnen könnte. Deshalb muss das Landratsamt sie – im Zweifel gegen den Willen der Kommune – genehmigen. Auch in Burgau war das so. In der Regel beugen sich Kommunen dieser Entscheidung – Burgau nicht. Die Stadt zog vor das Verwaltungsgericht Augsburg.
Es begann im Februar 2017. Der Burgauer Stadtrat verweigerte einem Bauantrag für eine Werbeanlage an der Augsburger Straße sein Einvernehmen. Im November kam die Antwort des Landratsamts: Der Bauantrag sei zulässig. Doch die Stadträte bekräftigen ihre Ablehnung. Zwei Monate später machte das Landratsamt Nägel mit Köpfen – die Kreisbehörde sitzt letztlich am längeren Hebel. Sie habe das gemeindliche Einvernehmen „ersetzt“, heißt es in einem Bescheid der Behörde. Die Verweigerung der Stadt Burgau sei unrechtmäßig.
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