Burtenbach löst die Stellplatz-Frage
Da es andernorts im Landkreis bereits Vorschriften gibt, zieht die Marktgemeinde nach
Nachverdichtung wird in Zeiten schwierigerer Ausweisung von neuem Bauland immer wichtiger. Der Marktgemeinderat Burtenbach hat sich in der Vergangenheit immer wieder damit beschäftigt, ob vor allem bei Mehrfamilienhäusern ausreichend Stellflächen für parkende Autos geschaffen wurden. Das soll jetzt eine Stellplatz-Satzung verbindlich regeln.
In anderen Gemeinden des Landkreises gelten bereits derartige Vorschriften. Aus diesem Grund hat sich Burtenbachs Bürgermeister Roland Kempfle mit den Satzungen der Gemeinde Bibertal und der Stadt Ichenhausen befasst und ein Konzept entwickelt. „Die Frage ist, ob bei Nachverdichtungen der Platz für die Wohnungen ausreicht, ob eineinhalb oder zwei Plätze pro Einheit notwendig sind“, so Kempfle. Daher sei es sinnvoll, eine „klare, verbindliche Richtung für den Bauherrn vorzugeben“. Darin ist zum Beispiel geregelt, dass für Ein- oder Mehrfamilienhäuser je 50 Quadratmeter Wohnfläche ein Stellplatz errichtet werden muss, bedeutet bei einer Wohnfläche von 125 Quadratmeter also mindestens zwei Plätze.
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