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Das Landratsamt entmündigt die Bürger

Kommentar Von Christian Kirstges
26.11.2018

Die Öffentlichkeit ist bei der Erörterung zum geplanten Hochwasserrückhaltebecken bei Burgau ausgeschlossen worden. Dazu gab es keine Notwendigkeit.

Das Landratsamt Günzburg entmündigt die Bürger. Zumindest hat es sich beim Erörterungstermin zum Hochwasserrückhaltebecken in Burgau so verhalten. Keiner hätte etwas dagegen haben können, wenn Verhandlungsleiter Christian Zimmermann fragt, ob jemand nicht möchte, dass die Öffentlichkeit zugelassen wird – und jemand sagt, dass er das nicht will. Das wäre zu akzeptieren gewesen, so ist das Gesetz. Doch indem er das verweigert und die Möglichkeit, die das Gesetz gibt, ausschließt, bestimmt er über die Anwesenden, auch wenn er formell im Recht ist.

Zur Begründung schreibt er, dass das Gesetz davon ausgehe, dass die Beteiligten „in der Regel kein Interesse an einer generell öffentlichen Erörterung ihrer Angelegenheiten haben“. Das steht so nicht im Rechtstext, sagt auch die Regierung von Schwaben, es ist also nur eine Interpretation. Hat er vorab mit jedem gesprochen und ihn befragt? Was wäre gewesen, wenn jemand wollte, dass die Öffentlichkeit von Bedenken erfährt? Das Amt agiert eben so, wie man es von ihm leider gewohnt ist: Die Öffentlichkeit wird oberflächlich informiert, wenn alles vorbei ist – wenn denn überhaupt.

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