Delle im Auto wird für Angeklagten teuer
Warum ein Angeklagter im Günzburger Amtsgericht für einen Parkrempler in Offingen mit einer Geld- und einer Führerscheinsperre büßen muss.
Es war eigentlich nur eine kleine Unaufmerksamkeit. Auf einem Parkplatz an der Bahnhofstraße in Offingen öffnet ein 36-Jähriger im Juni die hintere Fahrzeugtür und schrammt dem Nachbarauto eine Delle ins Blech. Obwohl der Verursacher den Schaden bemerkt und die Besitzerin des Wagens ihn aufhalten will, geht der Mann zum Inselfest. Das brachte ihm nun ein Gerichtsverfahren mit recht kostspieligen Konsequenzen ein.
Der Mann ignorierte die Aufforderung der Geschädigten
In der Verhandlung bei Richter Martin Kramer stritt der Angeklagte, ein heute 37-jähriger Grieche, über seine Dolmetscherin die staatsanwaltlichen Vorwürfe ab. Er saß jetzt vor Gericht, weil er den Strafbefehl über 1000 Euro nicht akzeptiert hatte. Laut Anklage hatte er beim Öffnen der Tür eine Beule in der Tür des nebenan stehenden Autos verursacht. Die Reparaturkosten betrugen laut Gutachten immerhin fast 1700 Euro. Die Besitzerin des beschädigten Autos hatte das Malheur beobachtet. „Bleiben Sie mal da“, habe die Frau den Verursacher aufgefordert, zu warten. Doch der habe ihr nur geantwortet, es sei doch nichts passiert, sie könne ja die Polizei holen. Dann verschwand er mit einem Bekannten auf dem Inselfest. Erst als die Beamten auf dem Parkplatz eintrafen, kam der Mann wieder zurück. Aber statt seine Beteiligung am Schaden einzuräumen, beschuldigte er sogar die Autobesitzerin, sie habe seinen Wagen mit einem Fußtritt demoliert. Vom Schaden am gegnerischen Fahrzeug habe er nichts bemerkt.
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