Dem Richter platzt fast der Kragen
Ein 26-Jähriger soll seine Ex-Freundin und deren Baby misshandelt haben. Warum der Prozess gegen ihn weitergeht.
Eigentlich hätte die gestrige Verhandlung beim Amtsgericht nur eine Stunde dauern sollen. Aber allein die Aussage des Angeklagten entwickelte sich zu einem echten Problemfall. Dem 26-jährigen Syrer wird Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung vorgeworfen. Der gravierendste Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der 26-Jährige soll das Baby seiner Freundin in den Oberschenkel gebissen haben, die Freundin beleidigt, bedroht, genötigt, geschlagen und ihr Haare ausgerissen haben.
Wegen dieser Delikte hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 90 Tagessätze beantragt. Walter Henle, Direktor des Günzburger Amtsgerichts, hielt den Strafbefehl angesichts der Schwere der Taten aber für nicht ausreichend. Seine Auffassung machte er dem Angeklagten gleich zu Beginn der Verhandlung klar. „Wissen Sie, in welchem Land sie leben?“, fragte er den 26-jährigen Asylbewerber. „In Deutschland“, antwortete der. „In einem demokratischen Rechtsstaat“, ergänzte Henle. Wenn die Vorwürfe stimmten, so der Richter, sei Geldstrafe nicht angemessen. In Deutschland seien Mann und Frau gleichberechtigt. „Ich habe kein Verständnis“, bekräftigte Henle, „wenn jemand vor Gewalt flieht und im Zufluchtsland Gewalt anwendet“.
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