Der Angeklagte lässt sich nicht blicken
Gericht Warum der Richter trotzdem kurzen Prozess mit dem Mann macht, der vom Chef des Amtsgerichts 250000 Euro gefordert hatte.
Günzburg Kurzen Prozess gemacht hat das Gericht mit einem Angeklagten, der nicht zur Verhandlung erschienen war. Die erste Hauptverhandlung war bereits im März unter Richter Walter Henle abgebrochen worden, da dieser es für notwendig erachtete, den Geisteszustand des Angeklagten überprüfen zu lassen. Der Mann, der der versuchten Erpressung eines Richters am Günzburger Amtsgericht beschuldigt wurde, leugnet die rechtmäßige Existenz der Bundesrepublik, zählt sich selbst aber nicht zu den Reichsbürgern. Wie beim ersten Termin war auch zur erneuten Verhandlung ein großes Polizeiaufgebot im Amtsgericht mit strengen Ausweiskontrollen.
Doch der Angeklagte ließ sich nicht blicken. Der ihm zur Seite gestellte Verteidiger hatte ebenso wenig Kontakt mit ihm wie der gerichtlich bestellte Gutachter, der Psychiater Andreas Küthmann. Dieser erklärte, der Angeklagte habe den Kontakt zu ihm verweigert, doch nach Aktenlage könne er feststellen, dass dieser zwar eine sogenannte „überwertige Idee“ habe, dies aber zu keiner Einschränkung der Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit führe. Der Angeklagte sei also nicht krank. Daraufhin erläuterte Richter Kramer, dass dem Gericht zwei Vorgehensweisen offen stünden. Zum einen der Erlass eines Haftbefehls und die Vorführung des Angeklagten zur Verhandlung, zum anderen der Erlass eines Strafbefehls.
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