Die Sicherheit steht beim Nachtumzug im Vordergrund
Alkoholkonsum ist Thema im Münsterhauser Marktgemeinderat
Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung mit der Sicherheit beim Nachtumzug in Münsterhausen befasst. Termin ist am Samstag, 7. Februar. Zur Vermeidung von Gefahren erlässt Münsterhausen für den Faschingsnachtumzug und die damit zusammenhängenden Veranstaltungen eine Allgemeinverfügung. Wie schon bei den Nachtumzügen der vergangenen Jahre heißt es in dieser Verfügung unter anderem: Es ist verboten, erkennbar alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehend den Veranstaltungsbereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten.
Es ist verboten, beim Betreten des Veranstaltungsbereichs Branntwein beziehungsweise branntweinhaltige Getränke mit sich zu führen oder im Veranstaltungsbereich zu konsumieren. Ferner sind keine Glasflaschen zugelassen, erklärte Bürgermeister Hartinger. Den übermäßigen Alkoholkonsum habe man gegenüber früher eindämmen können, ergänzte er. Die Markträte stimmten der Allgemeinverfügung einstimmig zu. (lmm)
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