Die Stadt muss sich sputen
Bei Erschließungsbeiträgen gilt eine Verjährungshöchstfrist. Auf das Bauamt Ichenhausen kommt viel Arbeit zu
Eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes aus dem Jahr 2016 bringt auch die Stadt Ichenhausen in Zugzwang. Es geht um die erstmalige Herstellung von Erschließungsstraßen, die bis zum 1. April 2021 abgerechnet sein muss. Andernfalls verliert die Stadt Geld, sagte Bürgermeister Robert Strobel, außerdem fände er es ungerecht, wenn manche Anlieger ihre Straße „zum Nulltarif“ bekämen, während andere sich mit bis zu 90 Prozent an den Erschließungskosten beteiligen müssen.
Nach der Gesetzesänderung von 2016 darf kein Erschließungsbeitrag von den Bürgern mehr erhoben werden, wenn seit dem Beginn „der erstmaligen technischen Herstellung“ mindestens 25 Jahre vergangen sind. Das gilt unabhängig vom erreichten Ausbauzustand. Ab 1. April 2021 gelten solche Erschließungsstraßen dann als erstmalig endgültig hergestellt. Das Fachwort in der Behördensprache dazu heißt „Herstellungsfiktion“. Die Stadt darf dann ihre bisher getätigten Aufwendungen nicht mehr über Erschließungsbeiträge abrechnen.
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