Ehrensold, wem Ehre gebührt
So sind die Altersbezüge der kommunalen Politiker im Landkreis Günzburg geregelt.
Die 199000 Euro Ehrensold für Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff stoßen auf Unverständnis in der Bevölkerung. „Es soll also ein Ehrensold gezahlt werden, wenn das Amt unehrenhaft endete?“, lautet der Kommentar des Günzburger Alt-Oberbürgermeisters Rudolf Köppler (SPD). Seiner Meinung nach sollte ein Volljurist wie Wulff durchaus in der Lage sein, auch ohne „Alimente aus der Staatskasse“ auszukommen, was von Ehrgefühl zeugen würde. Auch Hans Joas (CSU), ehemaliger Bürgermeister von Bibertal, kann die Höhe des Betrags nicht nachvollziehen: „Es ist mir unverständlich, warum im Fall des Bundespräsidenten die Dienstzeit keinen Einfluss auf den Ehrensold hat.“
Der Ehrensold ist kein alleiniges Privileg des Bundespräsidenten. Das Kommunale-Wahlbeamten- Gesetz (KWBG) sieht einen Ehrensold auch für ehemalige Amtsinhaber wie zum Beispiel frühere Bürgermeister oder Bezirkstagspräsidenten vor. Die Regelungen dazu sind komplex und von Fall zu Fall unterschiedlich.
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