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  3. Arbeitsgericht: Entlassene Heimleiterin fühlt sich rehabilitiert

Arbeitsgericht
25.10.2014

Entlassene Heimleiterin fühlt sich rehabilitiert

Johanna Winkler

Johanna Winkler und der Landkreis schließen Vergleich. Zurück in das Günzburger Altenheim kann sie aber nicht

Die juristische Auseinandersetzung um die Kündigung der früheren Leiterin des Wahl-Linderschen Altenheims ist beendet. Der Landkreis Günzburg und Ex-Seniorenheimchefin Johanna Winkler haben sich auf einen Vergleich geeinigt. „Es ist alles erledigt“, sagt Geschäftsbereichsleiterin Gudrun Reiter vom Landratsamt auf Anfrage. Sie ist rechtlich für die Landkreis-Seniorenheime zuständig. Der finale Prozess beim Arbeitsgericht Neu-Ulm ging unbemerkt von der Öffentlichkeit bereits Ende September über die Bühne. Es sei im Sinne eines Vergleichs, wenn jetzt die Details nicht in der Zeitung ausgebreitet würden, sagt Reiter. Nach Informationen unserer Zeitung nahm der Landkreis die beiden Kündigungen zurück. Winkler wiederum wird nicht an ihre alte Stelle zurückkehren.

Die frühere Chefin des Wahl-Linderschen Altenheims in Günzburg, das vom Landkreis betrieben wird, war bis Dezember 2012 auch Werkleiterin aller Kreis-Altenheime. Diese Doppelfunktion hielt der Landkreis zuletzt für problematisch. Zum 1. Dezember 2012 wurde die Werkleitung der Kreisaltenheime Martin Neumeier übertragen, Winkler führte das Wahl-Lindersche Altenheim. Kurz vor der Übergabe der Werkleitung gruppierte Winkler aber noch 30 Mitarbeiter in Landkreis-Seniorenheimen höher. Zudem wandelte sie zehn befristete Verträge in feste Arbeitsverhältnisse um. Landrat Hubert Hafner war entsetzt. Der Landkreis sprach zwei fristlose Kündigungen aus – und scheiterte wegen formaler Fehler mit der ersten vor dem Arbeitsgericht Neu-Ulm und in der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in München (wir berichteten). Bei einer fristlosen Kündigung gilt eine Frist von zwei Wochen, der Landkreis brauchte aber knapp vier Wochen. Beim Prozess um die 2. Kündigung ging es darum, dass sich Winkler die jährliche Prämienzahlung durch eine gute Bewertung, die sie im Grunde selbst veranlasst habe, erschlichen haben soll, informiert ihr Rechtsanwalt Horst Sethmacher: „Die Vorwürfe haben sich alle nicht ergeben.“ Die beiden Kündigungen sind nach dem Vergleich unwirksam, sagt Sethmacher. Die Jettingerin erhalte vom Landkreis ihr Gehalt bis 30. April 2015 und eine Abfindung von 160000 Euro.

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