Haldenwang
Die erste Änderung des Bebauungsplans des Gewerbegebiets Hafenhofen ist durch: Künftig dürfen dort dreigeschossige Häuser stehen. Allerdings muss der dritte Stock im Dach sein. Das hat der Gemeinderat Haldenwang bei seiner jüngsten Sitzung beschlossen.
Bebauungsplan im Gewerbegebiet geändert
Die Gebäude können zusätzlich als Firmensitz und Privatwohnung genutzt werden. Die Dachform wurde jedoch im Bebauungsplan nicht verändert. Wer beispielsweise ein Walmdach bevorzugt, muss sich von Gemeinde und Landratsamt Günzburg eine Genehmigung einholen. Das Satteldach ist dabei unkomplizierter: Es gilt im Hafenhofer Gewerbegebiet als Standard. (gana)
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