Hat der Zeuge alles nur erfunden?
Ein 22-jähriger Senegalese stand vor Gericht, weil er einem 17-Jährigen Drogen verkauft haben soll. Doch der Prozess nahm eine überraschende Wendung.
So ein ganz normaler Verhandlungstag am Günzburger Amtsgericht kann überraschende Wendungen nehmen. Beim Schöffengerichtsverfahren gegen einen 22-jährigen Senegalesen fehlte zunächst ein geeigneter Dolmetscher und der jugendliche Hauptzeuge. Weil der seine Anschuldigungen wohl frei erfunden hatte, wurde der Angeklagte freigesprochen.
Der 17-Jährige hatte bei der polizeilichen Vernehmung noch behauptet, der Afrikaner habe ihm im Asylheim am Burgauer Bahnhof mindestens zehn Mal zwei Gramm Marihuana für je 25 Euro verkauft. Das hatte dem Senegalesen die Anklage wegen „unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige“ eingebracht, auf die pro Deal eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft steht. Die Schwierigkeiten für das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Walter Henle begannen schon damit, dass eine Französisch-Dolmetscherin geladen war. Doch der Angeklagte versteht gar kein Französisch, sondern spricht Englisch. Auf die ihm in Französisch zugestellte Anklageschrift hatte er nicht reagiert, was Richter Henle zumindest eigenartig fand. Aber nicht nur der fehlende Dolmetscher sorgte für die einstündige Unterbrechung der Verhandlung. Der Hauptzeuge der Anklage musste von der Polizei zum Gericht gebracht werden. Er hatte angeblich die Ladung nicht bekommen.
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