Landkreis Bei zunehmend winterlich-schlechter Sicht ist für Radler eine gute Beleuchtung am Fahrrad besonders wichtig. Doch Zuverlässigkeit und Leuchtkraft der Lampen sind rechtlich gesehen nicht die entscheidenden Kriterien.
Per Gesetz ist es nämlich verboten, sein Fahrrad nur mit einer batteriebetriebenen Lampe auszustatten. Es muss ein Dynamo sein, erklärt Alexander Besdetko, der Beauftragte für Fahrradverkehr beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Günzburg: "Ich halte das für widersinnig."
Denn die klassischen Dynamos, die meist standardmäßig bei Rädern eingebaut sind, setzen bei Nässe und Schnee schnell aus. Steht der Radler im Dunkeln oder im Nebel, leuchtet eine mit Dynamo betriebene Lampe überhaupt nicht. Ein batteriebetriebenes Licht wäre in diesem Fall also sinnvoller, erläutert Besdetko. Ein Nabendynamo dagegen funktioniere auch bei Nässe. Er empfiehlt deshalb, sich ein batteriebetriebenes Licht zusätzlich zum Dynamo zuzulegen. Damit sei der Radfahrer auf der sicheren Seite - auch juristisch gesehen etwa nach Unfällen. Die Polizei kennt den vermeintlichen Widerspruch. Sie beruft sich in diesen Fällen aber auf ihren Ermessensspielraum: "Eine funktionierende batteriebetriebene Beleuchtung wird von uns nicht beanstandet", sagt Dieter Blösch, Verkehrsbeauftragter bei der Polizeiinspektion Günzburg. Blösch ist selbst Radfahrer und hat an seinem Rad eine Batterie-Lampe. "Natürlich muss man darauf achten, dass die Batterie nicht leer ist", gibt er zu bedenken.
Auch aus Sicht der Versicherungen ist es nicht entscheidend, ob das Licht am Fahrrad mit Batterie oder Dynamo betrieben wird. "Mir ist eine solche Unterscheidung nicht bekannt", sagt Reinhard Aumann, Allianz-Vertreter aus Günzburg. "Für uns spielt es keine Rolle, welches Licht am Rad ist, es muss nur ordnungsgemäß sein." Er sehe keinen Anlass, den Versicherungsschutz zu verweigern, nur weil eine Lampe batteriebetrieben sei.
Besdetko ist trotzdem der Ansicht, dass die rechtlichen Vorschriften auf Vordermann gebracht werden müssen: "In dieser Form sind sie eine massive Einschränkung, die die Radler mehr behindert als ihnen hilft." Vor zwei Jahren habe es im Bundestag eine entsprechende Initiative gegeben, doch die sei wieder von der Tagesordnung genommen worden. Der ADFC-Bundesverband sei aber dran am Thema.
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