Hausmeister mit Messer attackiert
19-Jähriger kommt mit Bewährung davon
Wegen einer konfiszierten Spielekonsole wäre es fast zu einer Bluttat gekommen. Es blieb bei einer Verletzung mit einer brennenden Zigarette und einer glücklicherweise erfolglosen Attacke mit einem Messer auf den Hausmeister eines Asylheims. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde ein 19-jähriger Syrer verurteilt, muss die Strafe aber nicht absitzen.
In der zweiten Verhandlung des Günzburger Amtsgerichts – die erste war Ende Oktober ausgesetzt worden (GZ berichtete) – schieden sich die juristischen Geister an einem roten Pullover. Das Kleidungsstück des Opfers hatte ein längliches Loch. Verteidiger Markus Neumann bezweifelte, dass ein Stich zum Loch geführt habe, da das Opfer sich weggedreht hatte. Der Verteidiger stellte einen Beweisantrag, ein Gutachten des Landeskriminalamtes sollte klären, dass der Pullover nicht durch das Messer beschädigt worden sei. Die Staatsanwältin hielt den Beweisantrag für überflüssig, Richterin Braun wies ihn ab.
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