Hochwasserschutz für Bürger und Bauherren
Das Überschwemmungsgebiet an der Donau bei Günzburg ist jetzt amtlich festgesetzt
Landkreis Das Landratsamt Günzburg hat das Überschwemmungs-gebiet der Donau für den Bereich des Landkreises amtlich festgesetzt. Dies dient dem Schutz der Bürger vor Hochwasser. Bauherren sollen dadurch ebenfalls mehr Sicherheit bekommen. Denn Bauvorhaben und Geländeveränderungen bedürfen dort einer wasserrechtlichen Genehmigung. Da es bisher schon eine „vorläufige Sicherung“ gegeben hatte, ergeben sich für Grundstückseigentümer jetzt keine zusätzlichen Einschränkungen, teilt das Landratsamt mit.
Die Fotos der Hochwasserkatastrophe vom Juni 2013 hätten deutlich gemacht, wie gefährdet Menschen und Gebäude sind. Deshalb sei die Lenkung der baulichen Entwicklung ein wesentlicher Teil der Vorsorge gegen die Hochwassergefahren, so das Landratsamt. Nach der amtlichen Festsetzung brauchen Bauvorhaben und Geländeveränderungen im Überschwemmungsgebiet der Donau eine wasserrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt beziehungsweise durch die Stadt Günzburg.
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