Ist das AKW nicht für Erdbeben gerüstet?
Das Atomkraftwerk wird immer wieder wegen vermeintlicher Probleme kritisiert. Die Abgeordnete Kotting-Uhl hat sich nun die Einsicht in geheim gehaltene Akten erstritten.
Dass es mit der Sicherheit im Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen nicht weit her ist, steht für die Grünen-Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl außer Frage. „Von allen laufenden Atomkraftwerken in Deutschland geht von Gundremmingen die höchste Gefahr für eine Kernschmelze aus“, hatte sie im Juli 2014 gegenüber unserer Zeitung gesagt. Nach einer Analyse der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) sei es eindeutig, dass Siedewasserreaktoren wie der hiesige deutlich störanfälliger seien als Druckwasserreaktoren. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel hatte Ende vergangenen Jahres nach der GRS-Analyse sogar vom „gefährlichsten AKW“ geschrieben – dabei relativierte die Gesellschaft selbst die Aussagekraft ihrer Zahlen. Die Abgeordnete sieht eine weitere Gefahr: Das Kraftwerk sei nicht erdbebensicher. Auch dafür bezieht sie sich auf Unterlagen der GRS.
Zwar hatte es schon in der Vergangenheit Zweifel gegeben, ob die Anlagen Erdstößen so standhalten würden wie sie es müssten. Doch Kotting-Uhl wollte es genau wissen und beantragte bereits 2013 beim Bundesumweltministerium die Einsicht in entsprechende Unterlagen. Nachdem das wiederholt abgelehnt worden war und sie fast nur geschwärzte Seiten bekommen hatte, klagte sie – und bekam Ende vergangenen Monats vom Kölner Verwaltungsgericht Recht. Auch wenn das Ministerium es anders sah, so gebe es keinen Grund, warum die Unterlagen aus den Jahren 1974 bis 1983 – die Blöcke B und C waren 1984 ans Netz gegangen – noch geheim sein sollten. Vielmehr sei der Antrag mit ungenügenden „Floskeln“ abgelehnt worden, heißt es im Urteil, das unserer Zeitung vorliegt. Auch laufe es dem Umweltinformationsgesetz zuwider, wenn das Ministerium argumentiere, dass es hier einen zeitlich unbegrenzten Vertraulichkeitsschutz gebe. So oder so überwiege das öffentliche Interesse. Die Behörde müsste nun die Unterlagen eigentlich zusenden.
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