Kein Verschulden Dritter - Staatsanwalt stellt Verfahren ein
Der Günzburger Fall ist abgeschlossen. Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die 16-Jährige, die das Unglück überlebt hat, eingestellt.
Am folgenschweren Bahnunfall im Dezember 2012 an der Ulmer Straße in Günzburg gibt es kein Verschulden Dritter. Das hat die Staatsanwaltschaft Memmingen festgestellt. Ein Sachverständigengutachten habe ergeben, dass der Lokführer das Unglück, bei dem zwei Jugendliche ums Leben kamen, unmöglich vermeiden konnte, sagte Oberstaatsanwältin Renate Thanner gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Gegen ihn werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Das Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gegen die 16-Jährige, die den Unfall als Einzige überlebt hatte, wurde eingestellt. „Es macht wenig Sinn und ist auch nicht notwendig, sie beim Richter bestrafen zu lassen“, sagte die Vizechefin der Staatsanwaltschaft Memmingen. Das Mädchen sei „geschlagen genug“. Wie berichtet, verlor sie bei dem Unglück an jenem schicksalhaften Abend des 27. Dezember gegen 18.45 Uhr sowohl ihre Schwester als auch ihre beste Freundin.
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