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Abfall
16.06.2016

Keine Ausnahme bei Müllplatz

Keine Ausnahme: Auf dem Gelände der Firma WRZ Hörger in Scheppach gilt weiter die Veränderungssperre, sodass hier künftig kein Müll umgeschlagen oder zwischengelagert werden darf.
Foto: Bernhard Weizenegger

In Jettingen-Scheppach gibt es keinen „Salto rückwärts“ bei dem Projekt der Firma WRZ Hörger. Akzeptiert sie das nicht, wird eine Klage wohl unausweichlich sein

Das Thema Müllumschlagplatz im Scheppacher Gewerbegebiet bewegt weiter die Gemüter. Zu Dutzenden waren betroffene Anwohner zur Sitzung des Gemeinderats erschienen. Alle wollten wissen, ob die Gemeinde zu ihrem Wort steht und nicht möglicherweise doch einer Ausnahme von der im April verhängten Änderungssperre zustimmt. In weniger als fünf Minuten war die Anfrage vom Tisch: Geschlossen stimmte das Gremium für die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre.

Diese hatte das Gremium im April beschlossen, damit die Firma WRZ Hörger, die auf ihrem bestehenden Betriebsgelände an der Carl-von-Linde-Straße in Jettingen-Scheppach eine Umladestation errichten wollte, hier keinen Müll mehr zwischenlagern kann. Dass das Landratsamt nun die Marktgemeinde aufforderte, über eine Ausnahme abzustimmen, hat verwaltungstechnische Hintergründe. Laut Geschäftsbereichsleiter Christian Zimmermann ist dies nötig, um „tunlichst einen Verfahrensfehler zu vermeiden“. Nach einem Antrag auf Veränderungssperre müsse der Kommune immer die Möglichkeit gegeben werden, Bauvorhaben zu genehmigen, „die dem Planungswillen der Gemeinde entsprechen“. Bürgermeister Hans Reichhart hatte schon im Vorfeld angekündigt, dass der Gemeinderat keinen „Salto rückwärts“ machen werde. Genauso war es auch.

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