Landrat Hubert Hafner hatte geschrieben. Stirnseiten des Zwischenlagers in Gundremmingen sind laut Betreiber bereits ausreichend gegen Terroranschläge gesichert Von Berthold Veh
Gundremmingen Post vom Kernkraftwerk Gundremmingen hat Landrat Hubert Hafner bekommen. Er hatte sich wegen der geplanten Mauer ums Zwischenlager ans Kraftwerk und an das Bundesamt für Strahlenschutz gewandt. Denn Hafner hatte ebenso wie alle anderen keine Informationen bekommen, warum dieses 210 Meter lange, zehn Meter hohe und 85 Zentimeter dicke Bauwerk auf einmal nötig sein sollte. Kreisräte hatten den Landrat aufgefordert, Briefe an den Betreiber und die zuständigen Behörden zu schreiben. „Mit Geheimniskrämerei macht man die Dinge meistens nur noch schlimmer“, sagt Hafner.
Viel mehr Klarheit liefere die Antwort nicht. Die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH (KGG) habe aber prompt reagiert, sagt Hafner. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das ebenfalls Post vom Günzburger Landratsamt erhalten hat, bestätigte dagegen Hafners Worten zufolge nicht einmal den Eingang eines Briefs. Im Gundremminger Antwortschreiben bittet die KGG um Verständnis, „dass weitergehende Einzelheiten aus Geheimschutzgründen nicht dargelegt werden können, um Rückschlüsse auf die Wirkungsweise der Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden“. Wie berichtet, soll die Mauer zusätzlichen Schutz vor Terroranschlägen bieten. Es hatte allerdings bei Lesern der Günzburger Zeitung Spekulationen darüber gegeben, warum die Mauer nicht ringsherum um das Zwischenlager gezogen wird. Die Stirnseiten des Zwischenlagers bleiben frei. Und auch das Dach erhält keine zusätzliche Einhausung.
Im Schreiben des Kernkraftwerks heißt es, dass die bisherigen Stirnseiten des Zwischenlagers beziehungsweise des Daches bereits „die neuen Erkenntnisse hinsichtlich der Einwirkung Dritter erfüllen“. Im Klartext bedeutet dies offensichtlich, dass das Dach und die Stirnseiten nach Meinung der Betreiber und der beteiligten Experten des Umweltministeriums bereits ausreichend gegen Terroranschläge gesichert seien. Den Bedarf der Nachrüstung gab es demnach nur an den Längsseiten. Das Gebäude des Zwischenlagers werde durch die neuen Schutzwände auch nicht gegen einen Flugzeugabsturz ausgelegt, heißt es in dem Schreiben des Kernkraftwerks: „Die Schutzwirkungen gegen Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes übernimmt der Transport- und Lagerbehälter (Castor)“, teilte die KGG Landrat Hafner mit.
Die Prüfung des Bundesamtes für Strahlenschutz für dieses Szenario habe ergeben, „dass es weder bei den mechanischen Belastungen der Behälter noch bei einem nachfolgenden Kerosinbrand zu einer Freisetzung von Radionukliden kommt“. Nach Informationen unserer Zeitung geht es bei dem Bau der Mauer um den Schutz vor sogenannten panzerbrechenden Waffen.
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