Klage gegen Hallenbau scheitert
Baugenehmigung des Landratsamts war rechtens. Nachbarn waren wegen Lagerhallen-Projekt in Ettenbeuren vor Gericht gezogen
Der Bauantrag für eine Lagerhalle in Ettenbeuren ist vom Günzburger Landratsamt zu recht positiv beschieden worden. Eine Klage von Nachbarn gegen die Genehmigung hat das Augsburger Verwaltungsgericht abgewiesen.
„Die Baugenehmigung verletzt keine nachbarschützenden Rechte“, lautet der Tenor des mündlichen Urteils, wie eine Gerichtssprecherin unserer Zeitung auf Nachfrage sagte. Die Klagen hatten sich gegen das Nichteinhalten von Abstandsflächen einerseits und gegen die Dimension der Lagerhalle andererseits gerichtet.
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