Knifflige Rechenaufgaben auf dem Weg aus der Schuldenfalle
Die Schuldnerberatung stagniert im Landkreis „auf hohem Niveau“. Was sich jetzt dann ändern soll. Und welche Vorteile das hat für die Kommunen und Klienten.
Es ist eine Litanei an Vorteilen, die Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger da aufzählt: beschleunigte Verfahren, einheitliche Abrechnungs- und Qualitätsstandards, eine effiziente Verwaltungsarbeit und eine bessere Ausstattung der Beratungsstellen. So wundert es eigentlich, dass es so lange gedauert hat, bis die Schuldner- und Insolvenzberatung zusammengelegt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im März verabschiedet werden. Bisher waren die Zuständigkeiten getrennt: die Schuldnerberatung ist eine kommunale Aufgabe während die Sicherstellung der Insolvenzberatung in er verantwortung des Freistaates lag. In der Praxis ist so eine Trennung aber nur schwierig möglich, denn „die Übergänge sind fließend“, sagt Martin Wiedemann. Er und seine Kollegin Ulrike Häußler sind im Landratsamt die Experten für Schuldnerberatung.
Im Landkreis Günzburg hat die Behörde selbst die Beratungstätigkeit übernommen und sie nicht, wie andernorts, an Wohlfahrtsverbände übertragen. Und die Insolvenzberatung wird gleich mitgemacht – und entsprechend kompliziert mit der Regierung von Schwaben abgerechnet. Bislang. Wenn sich Gläubiger und Schuldner nicht einigen konnten und es zum Gerichtsverfahren gekommen ist, gab es für die beratende Stelle in gestaffelter Form eine Honorierung: 308 Euro pro Fall bis zu fünf Gläubiger, 538 Euro bis zu 16 Gläubiger; und darüber 675 Euro. „Das war natürlich nie und nimmer kostendeckend. Eine Insolvenz zieht sich ja über Jahre hin“, sagt Wiedemann, der sich darüber freut, „nach 18 Jahren Kampf das nun erreicht zu haben“. Die beabsichtigten neuen Fixbeträge liegen höher, die Planungssicherheit sei größer. Unter Umständen könne das Präventionsangebot ausgebaut werden, lautet ein Vorschlag. Aber das sei noch Zukunftsmusik.
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