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  3. Landensberg: Kommunalaufsicht sieht kein Fehlverhalten

Landensberg
12.05.2018

Kommunalaufsicht sieht kein Fehlverhalten

Das Landratsamt Günzburg
Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

Ein Landensberger Ratsmitglied hatte die Auftragsvergabe der Gemeinde für Architektenleistungen kritisiert.

Am Ende der vergangenen Gemeinderatssitzung in Landensberg hatte Gremiumsmitglied Johann Haas unter dem Punkt „Verschiedenes“ mitgeteilt, dass er die Kommunalaufsicht am Landratsamt und den Landrat selbst wegen der Vergabe von Architektenleistungen für das Feuerwehrhaus im Ortsteil Glöttweng eingeschaltet habe. Die Gemeinde habe nicht, wie vorgeschrieben, drei Angebote eingeholt und sich zudem für das teurere der beiden vorliegenden Angebote entschieden. Bürgermeister Sven Tull wies die Kritik zurück. Im Gespräch mit unserer Zeitung erläutert er, dass Architektenleistungen bis zu einer gewissen Höhe nicht ausgeschrieben werden müssten. Man könne das tun, sei dazu aber nicht verpflichtet, auch weil es gewisse personelle Ressourcen in der Verwaltung dafür brauche. Was den Preisunterschied angehe, komme dieser zustande, weil das teurere Angebot mehr Leistungen als das günstigere enthalte.

Haas habe das wissen müssen, schließlich sei er in den Sitzungen dabei gewesen und habe nur krankheitsbedingt gefehlt, als es zur Entscheidung kam. Tull findet es nicht gut, dass das Ratsmitglied nicht vorher auf ihn zugekommen sei. „Vielleicht will er das auch nicht verstehen oder er hat etwas gegen den Architekten. Ich finde das nicht ganz fair. Ich verwahre mich auch gegen den Vorwurf, dass die Verwaltung und der restliche Gemeinderat inkompetent sein sollen.“

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