Kümmert sich die Justiz nicht mehr um Beleidigungen?
Viele Verfahren wegen Beleidigungen werden eingestellt. Warum manche Vorfälle nicht von öffentlichem Interesse sind und was sich die Polizeigewerkschaft wünscht.
Ein Mann – seinen Namen will er lieber nicht hier lesen – ist mit der Justiz unzufrieden. Vor ein paar Wochen ist er mit seinem Bus auf einem Feldweg zwischen Günzburg und Burgau unterwegs, der wegen der Sperrung der Staatsstraße außer für landwirtschaftliche Fahrzeuge auch für den öffentlichen Nahverkehr freigegeben ist. Autofahrer ignorieren das dort für sie bestehende Fahrverbot regelmäßig, sagt er.
Dieses Mal kommt ihm ein besonders renitenter Fahrer entgegen, der keinen Platz macht. Als der Buslenker mit seinem Handy ein Bild zum Beweis macht, streckt der andere ihm den Mittelfinger entgegen, was auf dem Foto gut zu erkennen ist, und beleidigt ihn auch verbal. Eine Passagierin könne das bezeugen. Der Busfahrer erstattet Anzeige. Die Staatsanwaltschaft aber stellt das Verfahren ein. In ihrem Schreiben steht, es gebe kein öffentliches Interesse. Das passt für den Mann ins Bild. Weil er auch Sanitäter ist, bekomme er häufig den Frust der Einsatzkräfte mit, weil die Justiz nicht konsequent gegen Leute vorgehe, die Retter oder Polizisten beleidigen, attackieren oder den Notruf missbrauchen – erst recht, wenn es Ausländer sind.
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