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  3. Krumbach: Landwirtschaft: Wann darf die Gülle aufs Feld?

Krumbach
24.02.2015

Landwirtschaft: Wann darf die Gülle aufs Feld?

Die Landwirte warten darauf, dass es taut, damit die Gülle wieder aufs Feld gebracht werden darf. Die Düngeverordnung regelt, wann die Jauche ausgebracht werden darf.
Foto: Ingo Wagner, dpa

Die Düngeverordnung regelt, wann Jauche ausgebracht werden darf. Die Regeln lassen aber einen gewissen Interpretationsspielraum. Der Nachweis eines Verstoßes ist schwierig.

Kaum steigen die Temperaturen im Frühjahr über den Gefrierpunkt, weicht das helle Weiß der schneebedeckten Felder einem schlammigen Braun. Was Spaziergängern und Anwohnern mächtig stinkt, sorgt bei Landwirten für Aufatmen. Endlich können sie ihre Güllegruben wieder leeren. Zwischen Anfang November und Ende Januar ist es ihnen nämlich verboten, Jauche auf die Äcker zu spritzen.

Landwirtschaftsamt: Jedes Jahr Verstöße gegen Düngeverordnung

Für Grünland gilt die Sperrfrist vom 15. Dezember bis 15. Februar. So schreibt es die Düngeverordnung vor. Allerdings halten die Kühe von solchen amtlichen Richtlinien nicht sehr viel. Und so füllen sich die Güllegruben Tag für Tag ein Stückchen mehr. Offiziell müssen die Güllegruben so gebaut sein, dass sie im Zweifel ein halbes Jahr lang nicht geleert werden könnten. Eigentlich verbietet die Verordnung den Bauern auch bei einer Schneedecke von mindestens fünf Zentimetern Stärke, tiefgründig vereistem oder wassergesättigtem Boden das Ausbringen der Gülle.

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