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  3. Legoland Deutschland: Legocity darf hoch hinaus

Legoland Deutschland
01.08.2014

Legocity darf hoch hinaus

Der Entwurf lässt erahnen, wie das neue Legoland-Hotel aussehen könnte: Der Günzburger Bauausschuss gab dem Freizeitpark die Zustimmung, auf 1000 Quadratmetern Fläche im Feriendorf bis zu 25 Meter hoch zu bauen. Der konkrete Bauantrag für das Millionenprojekt wird nach der Sommerpause erwartet. Schon im Juli 2016 will Legoland das Hotel mit 600 Betten eröffnen.

Der Freizeitpark legt Planungen für sein drittes Hotel im Feriendorf vor. Wieso die Mitglieder des Günzburger Bauausschusses diesmal gerne Ja zu den Plänen für das bis zu 25 Meter hohe Gebäude sagten.

Den Eröffnungstermin gibt es schon: Am 27. Juli 2016 sollen die ersten Gäste ihre exklusiven Zimmer im neuen Lego-City-Hotel beziehen. „Deswegen haben wir es so eilig“, erklärte Hans Aksel Pedersen am Mittwochabend in der Sondersitzung des Günzburger Bauausschusses. Pedersen nutzte buchstäblich seine letzten Stunden als Legoland-Geschäftsführer, um den Mitgliedern des Bauausschusses zu erklären, wie das neue Hotel aussehen könnte und warum es mit 25 Metern Höhe eine Befreiung vom Bebauungsplan benötigt. Vor einigen Wochen hatte der Ausschuss die Befreiung nämlich noch nicht erteilen wollen.

Gestern früh um 7.05 Uhr ging Pedersens Flug in Richtung Amerika – dort wird er künftig für die bestehenden und noch zu bauenden Legoland-Parks verantwortlich sein. Dem Bauausschuss stellte er zuvor noch das Projekt mit geschätzten Kosten von 30 Millionen Euro vor. Will Legoland den Eröffnungstermin schaffen, braucht der Freizeitpark spätestens im Oktober eine Baugenehmigung, rechnete Pedersen vor. Die Betreiber des Parks, die Merlin Entertainments Group, kalkulieren in Fünf-Jahres-Zyklen. „Falls wir dieses Datum verpassen, verlieren wir das bei Merlin beantragte Geld. Dann müssten wir wieder von vorne anfangen“, schilderte Pedersen die Gründe für die Eile, eine Zustimmung zu bekommen. Diese hatten auch dazu geführt, dass in der Juni-Sitzung des Bauausschusses nur eine grobe Skizze des Vorhabens vorgelegen hatte – und der Ausschuss die gewünschte Befreiung von den Vorgaben für die Gebäudehöhen zunächst verweigerte.

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