Lehm- und Ton-Lagerplatz: Genehmigung ist erteilt
Das Landratsamt hat jetzt entschieden: Das Material darf in Offingen gelagert werden. Viele Bürger befürchten aber mehr Lärm, Staub und Verkehr.
Die Firma Tongruben GmbH & Co. KG darf die geplante Lehm- und Tongrube in Offingen betreiben. Das Landratsamt hat die Baugenehmigung erteilt und die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Auch den betroffenen Nachbarn wurde dies mitgeteilt.
Im Baugenehmigungsverfahren wurden die Fachstellen beteiligt und Gutachten zur Auswirkung des Vorhabens in Hinblick auf Staub und Lärm angefordert, teilt das Landratsamt mit. Aufgrund der Beiträge der Fachstellen und der vorgelegten Gutachten konnte die Baugenehmigung erteilt werden. Das Unternehmen hatte im Januar 2017 einen Bauantrag zur Zwischenlagerung von geogenen Tonen und Lehmen auf einem Areal in der Gemarkung Offingen eingereicht. Wegen Nachbarbedenken und dem befürchteten Verkehrsaufkommen stand das Vorhaben seither in der öffentlichen Diskussion. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Genehmigung für einen Lagerplatz für Lehm und Ton erteilt wurde und sie sich nicht auf den Abbau dieser Stoffe bezieht.
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