Liebe zwischen Bruder und Schwester vor Gericht
Warum nur einer der beiden Angeklagten eine Strafe erhielt, das zweite Verfahren aber eingestellt worden ist.
Wenn nahe Verwandte körperlich miteinander verkehren, ist das ein Fall für die Justiz. Gestern hat sich das Amtsgericht Günzburg mit diesem Straftatbestand befasst. Angeklagte waren Bruder und Schwester im Alter von 41 und 43 Jahren. Den beiden wurde ihre geschlechtliche Beziehung vorgeworfen. Die ziemlich kurze Verhandlung ging am Ende recht milde für die Angeklagten aus.
So ganz einfach war es für Amtsgerichtsdirektor Walter Henle nicht, das Verfahren im üblichen Rahmen in Gang zu bringen. Für den angeklagten Bruder war Rechtsanwalt Klaus Eickelpasch (Gundelfingen) als Verteidiger statt des eigentlich benannten aber krankheitsbedingt ausgefallenen Kollegen eingesprungen. Der Anwalt erklärte, sein Mandant werde nur über seine persönlichen Verhältnisse Aussagen machen, nicht aber zum Vorwurf selbst.
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