Beweise sammelt normalerweise die Polizei. Dass es auch anders geht, hat ein Lkw-Fahrer bewiesen.
Beweise sammelt die Polizei. Normalerweise. Dass es auch anders geht, war im März 2009 auf dem Autobahnrastplatz bei Leipheim zu beobachten: Da filmte ein 33-jähriger Lkw-Fahrer zwei Polizisten, die seinen Lastwagen kontrollierten.
Über die Konsequenzen wurde jetzt im Günzburger Amtsgericht verhandelt. Denn der Lkw-Fahrer hätte den Ton nicht mitschneiden dürfen. Deshalb wurde ihm jetzt Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vorgeworfen.
Dass er dafür tatsächlich bestraft werden könnte, hatte der Lkw-Fahrer vermutlich nicht geahnt. Schließlich hatte er schon einmal gewissenhaft Polizisten bei der Arbeit gefilmt. Damals, im Sächsischen, blieb das ohne Folgen. Doch in Bayern fühlten sich die Beamten davon gestört. Dann kam die Anzeige.
Im Gerichtssaal drückte es einer der Beamten jetzt so aus: "Es gibt einen persönlichen Wohlfühlkreis". Der 33-Jährige habe ihm mit der Kamera "vor dem Gesicht herumgefuchtelt. Es war unangenehm, dass er so nah an uns herankam". Mehrfach sei der Lastwagenfahrer deshalb gebeten worden, die Kamera auszuschalten.
Der ließ sich jedoch nicht beirren. Vor Gericht erklärte sein Verteidiger Dieter Kunad, was den 33-Jährigen angetrieben haben könnte: Der Berufsfahrer habe schon einige Fehltritte im Register, weshalb er befürchtete, dass die Polizisten bei einer Kontrolle ihm gegenüber voreingenommen sein könnten.
Um seine Unschuld zu beweisen, kaufte sich der Lkw-Fahrer extra eine Kamera. Mit der filmt er seither die kompletten Kontrollen. In Leipheim dürfte das etwa 30 bis 45 Minuten gedauert haben. Dann griff eine Streife der Autobahnpolizei Günzburg ein, um die Situation nicht weiter eskalieren zu lassen.
Richter Peter Seitzer sagte über den Mitschnitt: "Ist Ton drauf, ist der Tatbestand erfüllt." Unabhängig davon, dass der Lkw-Fahrer nie vorhatte, den Film zu veröffentlichen, wie er versicherte. Verteidiger Kunad gab zu bedenken, dass der vom Polizisten beschriebene Wohlfühlkreis gesetzlich nicht verankert sei. Er forderte, das Verfahren einzustellen und die beschlagnahmte Kamera herauszugeben.
Doch Staatsanwalt Andreas Mairock blieb dabei: Die 40 Tagessätze, die ursprünglich als Bestrafung für den Lkw-Fahrer vorgesehen waren, würden am unteren Limit liegen. Der Lkw-Fahrer habe die Polizisten schließlich nicht nur gefilmt, er sei auch noch auf Konfrontation mit ihnen gegangen. Die Polizeibeamten müssten grundsätzlich vor Anfeindungen geschützt werden. Aus diesen Gründen wollte der Staatsanwalt keinesfalls das Verfahren einstellen lassen.
Wenn sich die Beteiligten beim nächsten Mal im Gerichtssaal wiedersehen, werden sie die Filmaufnahmen anschauen. Erst danach soll ein endgültiges Urteil fallen.
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: