Mann sticht im Vollrausch auf Gast ein
Das Amtsgericht Günzburg verurteilt einen 59-jährigen Trunkenbold, der sich an nichts erinnern kann.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – auch nicht, wenn man sich an eine begangene Tat nicht mehr erinnern kann. Bei einem Alkoholgehalt von 2,79 Promille im Blut zur Tatzeit ist dies sehr wahrscheinlich. Auf diesen Wert kam ein 59-Jähriger, der Ende vergangenen Jahres im Vollrausch in einem Café in Günzburg auf einen anderen Gast einstach. Am Amtsgericht Günzburg wurde ihm nun der Prozess gemacht. Er bekam ein Jahr auf Bewährung.
Einem Gast ein Klappmesser in die Brust gerammt
Der angeklagte Hartz-IV-Empfänger aus Günzburg hatte laut Staatsanwaltschaft aufgrund seines hohen Alkoholgehalts die Beherrschung verloren und einem Gast ein Klappmesser in die Brust gerammt. „Ich habe weder Erinnerung an die Tat noch an das Opfer“, beteuerte der wortkarge Mann vor Gericht.
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