Kater Leo kam plötzlich mit zehn Schrotkugeln im Körper nach Hause. Die Familien sind empört, der Jäger verteidigt sein Vorgehen. Von Lena Bauer

Schießt ein Tierquäler gezielt auf Katzen? Oder geht ein Jäger lediglich seiner Pflicht nach? Diese Fragen stellen sich einige Mönstetter Bürger, nachdem vergangene Woche der Kater von Familie Reichart mit zehn Schrotkugeln im Körper nach Hause gekommen war. Im Wald dürfen Jäger Katzen schießen, in Häusernähe nicht. Was genau ist mit dem erst einjährigen Kater Leo passiert?
Über Nacht sei Leo weg gewesen und sie hatten sich große Sorgen gemacht, berichtet Ursula Reichart. Als er morgens zurückkam, sei er apathisch und völlig verängstigt gewesen. Der Tierarzt entdeckte Kugeln im kleinen Katzenkörper, konnte aber nur sechs herausoperieren. Manche Kugeln können nicht entfernt werden, bestätigt Tierärztin Dr. Angelika Fischer.
Oft lebten Katzen mit den Kugeln weiter, sie könnten aber auch gesundheitliche Probleme bekommen. Bei mehr als zwei Kugeln sei das Blei als Vergiftungsquelle nicht zu unterschätzen, sagt das Vorstandsmitglied des Günzburger Tierschutzvereins: "Es ist absolut inakzeptabel, auf Katzen zu schießen."
Ursula Reichart sieht das genauso. Sie weiß, dass Jäger im Wald auf Katzen schießen dürfen, versteht aber nicht, warum mit Schrot geschossen wird: "Tiere sollten nicht gequält werden." Zudem sei Schrot unberechenbar und könne auch Kinder treffen, wenn sie hinter dem Kater herlaufen. "Ich fühle mich nicht mehr wohl. Wenn schon auf Katzen geschossen wird, was fällt denen als Nächstes ein?", äußert die zweifache Mutter ihre Bedenken.
Diese teilt auch ihre Nachbarin Lucia Beil. Ihre Katze war vor sechs Jahren mit einer Schussverletzung nach Hause gekommen und hat die anschließende Operation nicht überlebt. "Es war ein Drama für die Kinder", berichtet die zweifache Mutter. Eine weitere Katze war drei Jahre später spurlos verschwunden. Um deren Nachfolger fürchtet die Familie nun nach den Ereignissen in der Nachbarschaft.
Die Sicht der sorgenden Haustierbesitzer ist die eine, die der Jäger die andere: Jäger Josef Schuster ist für das Waldgebiet Mönstetten-Dürrlauingen zuständig und kennt seine Rechte. Danach darf er Katzen erlegen, die mehr als 300 Meter entfernt von bewohnten Gebäuden sind. "Ja, ich schieße auf Katzen", gibt er zu, denn sie seien eine Gefahr für Jungwild oder Singvögel.
Doch ganz sicher jage er nicht in Dorfnähe, am Waldrand. Mindestens 500 Meter müsse eine Katze vom nächsten Haus entfernt sein, wenn er auf sie schieße. Zudem achte er darauf, ob er eine Katze immer wieder dort sieht. "Wenn sie so weit weg sind, haben sie keinen Bezug mehr zu ihrem Zuhause", erklärt er. Schrot sei erlaubt. Jäger müssten aber auch dafür sorgen, dass die von ihnen geschossenen Tiere möglichst tot sind und nicht leiden.
Kein Jäger könne aber garantieren, dass dies immer der Fall ist, betont Schuster. Werner Schedel, stellvertretender Leiter der Burgauer Polizei, bestätigt Schusters Angaben: "Das bayerische Jagdgesetz erlaubt es, wildernde Katzen zu töten." Nach seiner Ansicht sollte dies grundsätzlich im Einzelfall entschieden werden.
"Der junge Fuchs könnte auch eine rote Katze gewesen sein"
Ursula Reichart glaubt nicht, dass ihr Kater im Wald war: "Er war auf der Wiese." Jäger Schuster verwahrt sich gegen den Vorwurf, er habe das Tier in Dorfnähe angeschossen. Er könne allerdings nicht ausschließen, dass der vermeintliche junge Fuchs, auf den er vor Kurzem mit Schrot geschossen habe, nicht auch eine rote Katze gewesen sei.
Es sei sehr spät am Abend gewesen und am nächsten Morgen habe er keinen erlegten Fuchs gefunden. "Das war sicher 1000 Meter von einem bewohnten Haus entfernt", sagt Schuster. Leo ist tatsächlich ein rot gestreifter Kater. Ob er im Wald war oder nicht, lässt sich wohl nicht mehr eindeutig feststellen.
Schuster appelliert an alle Katzenbesitzer, sie mögen darauf achten, dass sich ihre Tiere nicht zu weit vom Haus entfernen: "Die Menschen im Dorf wissen, dass ich Katzen schieße", sagt er. Und schließlich freue sich auch jeder über den Gesang der Vögel, über Hasen oder Rebhühner. Diese zu schützen und ihnen behilflich zu sein, sei schließlich seine Pflicht. Von Lena Bauer
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