Mitgedacht und aufgepasst
Mit der Polizei auf Kontrollfahrt im Landkreis. Auf was Gespannfahrer achten müssen, um schlimme Unfälle zu verhindern.
Es sind nur wenige Minuten Zeit, die Landwirte investieren sollten, bevor sie mit Zugmaschine und Anhänger auf Fahrt gehen. Wer sein Gespann nicht ausreichend kontrolliert, kann böse Folgen erleben – für andere Verkehrsteilnehmer sind sie tödlich. Die nicht funktionierende Blinklichtanlage ist nur ein Beispiel, das den Polizisten Peter Zanker und Richard Micheler aus Krumbach bei ihren Verkehrskontrollen immer wieder begegnet.
An einem Berganstieg sticht der kräftig schnaufende Traktor mit dem älteren Anhänger ins Auge. Die Ladung beträgt mehrere Tonnen, im Schneckentempo arbeitet sich die Zugmaschine vorwärts. An einer geeigneten Stelle winken die Polizisten den Fahrer und seinen Begleiter heraus. Verkehrskontrolle. Die Papiere sind in Ordnung, was fehlt, wird schnell klar: An der Rückseite des zweiachsigen Anhängers ist kein Schild angebracht, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern anzeigt. Auch das Wiederholungskennzeichen fehlt. Früher wurde es meistens selbst auf ein Brett oder Stück Karton geschrieben. Das ist heute nicht mehr zulässig. „Es muss ja erkennbar sein“, erklärt Zanker. „Bei vielen war es ausgeblichen oder verdreckt.“ Apropos Dreck: Der darf auch nicht auf der „lichttechnischen Einrichtung“, wie es in der Fachsprache heißt, sein. Die Blinker müssen sauber, vorschriftsmäßig und fest angebracht sein und vor allem richtig funktionieren. Also eingesteckt und losgefahren? Damit allein ist es nicht getan, erklären die Polizisten.
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