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Gericht
25.04.2017

Müllumschlagplatz: Jetzt wird die Klage verhandelt

An ihrem Betriebsgelände an der Carl-von-Linde-Straße in Scheppach wollte die Firma WRZ Hörger eine Umladestation errichten. Weil das Landratsamt keine Genehmigung erteilte, klagte das Unternehmen.
Foto: Bernhard Weizenegger

Die Firma WRZ Hörger akzeptiert nicht, dass sie in Scheppach keinen Müll zwischenlagern darf.

Am Mittwoch wird es ernst: Vor dem Verwaltungsgericht Augsburg wird um 9 Uhr die Klage der Firma WRZ Hörger gegen den Freistaat Bayern verhandelt. Das Entsorgungsunternehmen mit Hauptsitz in Sontheim wehrt sich dagegen, dass es im Scheppacher Gewerbegebiet keinen Müll mehr zwischenlagern oder umschlagen darf. Das Landratsamt Günzburg, das als verantwortliche Genehmigungsbehörde die Genehmigung für die Müllumschlaganlage verweigert hatte, wird bei der Verhandlung von Geschäftsbereichsleiter Christian Zimmermann vertreten. Beigeladen ist auch die Gemeinde Jettingen-Scheppach. Bürgermeister Hans Reichhart teilte mit, dass er auf jeden Fall vor Ort sein wird.

Wie berichtet, wollte die Firma WRZ Hörger im vergangenen Jahr auf ihrem bestehenden Betriebsgelände an der Carl-von-Linde-Straße in Jettingen-Scheppach eine Umladestation errichten. Geplant war, den Haus- und Sperrmüll sowie das Material aus der Gelben Tonne einzusammeln, in eine noch zu bauende knapp 1500 Quadratmeter große Halle auf dem Gelände zu fahren, zwischenzulagern und weiter nach Weißenhorn zu transportieren. Die Gesamtlagerkapazität hätte 180 Tonnen betragen sollen. Das Genehmigungsverfahren lief bereits. Nachdem jedoch betroffene Anwohner und Unternehmer eine Unterschriftenaktion gestartet und einen Anwalt eingeschaltet hatten, um das Projekt zu verhindern, hatte der Gemeinderat im April 2016 beschlossen, den Bebauungsplan für dieses Gebiet zu ändern. Damit nicht doch gebaut werden kann, wurde zugleich eine Veränderungssperre verhängt – kurz vor Ablauf des Genehmigungsverfahrens.

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