Müllumschlagplatz muss genehmigt werden
Firma WRZ Hörger bekommt vor dem Verwaltungsgericht recht. Landratsamt und Gemeinde sind überrascht
Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg hatte wohl keiner so erwartet. Wie berichtet, wurde dort am Mittwoch die Klage der Firma WRZ Hörger behandelt, die sich dagegen wehrte, dass das Landratsamt ihr die Genehmigung für die Müllumschlaganlage in Scheppach verweigert hatte. Die Richterin teilte zunächst lediglich mit, dass die Entscheidung zugestellt werde. Später am Nachmittag erfuhr Christian Zimmermann, Geschäftsbereichsleiter am Landratsamt, per Telefon das Urteil: Das Landratsamt ist verpflichtet, die beantragte Genehmigung zu erteilen. „Das kommt sehr überraschend“, sagte Zimmermann gegenüber unserer Zeitung. Jettingens Bürgermeister Hans Reichhart, der ebenfalls vor Gericht vertreten war, zeigte sich im Anschluss frustriert, aber auch kämpferisch. „Eines ist sicher: Wir geben nicht auf und werden kämpfen.“
Wie berichtet, plante das Entsorgungsunternehmen mit Hauptsitz in Sontheim/Brenz, auf dem bestehenden Betriebsgelände an der Carl-von-Linde-Straße in Jettingen-Scheppach eine Umladestation zu errichten. Die Firma reichte Anfang 2015 eine Bauvoranfrage ein, gegen die der Bau- und Umweltausschuss nichts einzuwenden hatte. Im Februar 2016 stellte die Firma einen Bauantrag, den der Bauausschuss ebenfalls einstimmig absegnete. Das Genehmigungsverfahren lief an.
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