Nach Betrug mit Anhängern muss der Angeklagte sitzen
Gelernter Kaufmann aus dem Landkreis prellt Lieferanten um mehr als 11000 Euro. Seine wirtschaftlichen Verhältnisse erweisen sich als desaströs.
Dass diese Gerichtsverhandlung kein gutes Ende nehmen würde für den Angeklagten, war Pflichtverteidiger Marc Schneider von Beginn an klar. Dazu brachte der Mann zu viele Vorbelastungen mit. Die Anklage, die ihn vor das Günzburger Schöffengericht geführt hatte, listete sechs Betrugsfälle auf, bewusst und gewerbsmäßig begangen. Und so bat der Verteidiger nach der Anklageverlesung um ein Gespräch mit dem Gericht, das zu einer Verständigung führte und den Prozess deutlich verkürzte.
Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe voll umfänglich ein, in der Hoffnung, damit ein mildes Urteil zu erreichen. Immerhin drohten dem gelernten Kaufmann bis zu zehn Jahre Haft. Vor Gericht stand er nun, weil er mit seinem Internethandel seinen Lieferanten um mehr als 11000 Euro geschädigt hatte, indem er für seinen Internetshop Waren beim Hersteller bestellte, diese weiterverkaufte, aber nicht bezahlte. Auch die Kundenseite hatte der inzwischen aus dem südlichen Landkreis verzogene Mittfünfziger betrogen und war dafür bereits im vergangenen Jahr verurteilt worden.
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