Nach Drogengeschäften droht die Abschiebung
Ein Marokkaner und ein Russe waren über Jahre im nördlichen Landkreis sehr aktiv im Betäubungsmittelhandel
Recht teilnahmslos saßen sie da, die beiden Männer auf der Anklagebank des Memminger Jugendschöffengerichts. Erst als klar wurde, dass einer mit einer Bewährungsstrafe davon kommt, umarmte der 22-Jährige seine Angehörigen in einer Verhandlungspause. Der jüngere Komplize aus Marokko muss vier Jahre und sechs Monate absitzen.
Die beiden Angeklagten waren laut Staatsanwaltschaft in den Jahren 2013 bis 2016 im nördlichen Landkreis Günzburg im Drogenhandel äußerst aktiv und organisierten Rauschgift im Kilobereich. Das wurde dann gewinnbringend weiter vertickt. Das einträgliche Geschäft mit Haschisch und Marihuana flog überraschenderweise nicht durch einen Fahndungserfolg der Polizei auf, sondern weil der 21-jährige Marokkaner aussagte, als er in Neuburg an der Donau in Haft saß. Im Zuge der Ermittlungen folgte eine Wohnungsdurchsuchung bei dem russischen Komplizen, der bei seiner Mutter und seinem Stiefvater lebte. Trotz entsprechendem Hinweis entdeckten die Beamten in einem Kellerversteck keine Drogen. Beim zweiten Angeklagten wurde im Asylheim dagegen eine Schreckschusswaffe gefunden. Das verschärft den Tatbestand beträchtlich, weil es nun um bewaffneten Drogenhandel geht. Bei Erwachsenen beginnt die Strafandrohung dann nicht unter fünf Jahren Haft.
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