Nach Frontalunfall mit vier Verletzten Geldstrafe für Verursacher
Warum der Auslöser für einen schweren Unfall auf der B16 in Kötz juristisch im Dunkeln bleibt und der Verursacher seinen Führerschein behalten darf.
Es ist der Albtraum im Straßenverkehr: Auf der falschen Fahrbahnseite kommt ein Auto entgegen und es besteht keine Ausweichmöglichkeit. So geschehen im Juli vergangenen Jahres auf der B16 in Großkötz. Beim Frontalzusammenstoß eines VW Passat und eines Touran desselben Herstellers wurden vier Menschen, darunter eine Mutter und zwei Kleinkinder, zum Teil schwer verletzt. Der Verursacher musste sich nun vor dem Günzburger Amtsgericht verantworten und kam mit einer Geldstrafe davon.
Der heute 59-jährige Angeklagte fuhr am 16. Juli mit dem Passat, einem Firmenwagen, auf der B16 Richtung Krumbach. Kurz nach der Waldsiedlung kam der Mann auf die Gegenfahrbahn und krachte frontal mit seinem Auto gegen den Touran. „Da waren viele Schutzengel unterwegs“, meinte Amtsgerichtsdirektor Walter Henle angesichts der polizeilichen Unfallbilder, „dass da nicht mehr passiert ist.“ Der 59-Jährige hatte gegen den Strafbefehl über 60 Tagessätze zu 40 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur Verhandlung kam. Das Ziel sei entweder eine Einstellung des Verfahrens, sagte sein Verteidiger Peter Schneider, zumindest aber eine Vermeidung des verhängten Fahrverbots.
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