Nach dem Weihnachtsessen ein Schlag ins Gesicht
Ein Polizist führt seinen Hund Gassi und verfolgt als Privatmann den Angreifer durch die Günzburger Altstadt. Jetzt kam der Fall vor Gericht.
Am Weihnachtsfeiertag ausgehen und mit einer Frau, die man schon seit mehr als 30 Jahren kennt, in harmonischer Zweisamkeit ein Abendessen genießen, später einem früheren Nachbarn begegnen, noch eine kleine Runde durch die Altstadt von Günzburg – das könnte ein netter Weihnachtsabend gewesen sein. Leider war nur der Anfang harmonisch, dann nahmen die Dinge einen unerfreulichen Lauf. Ein gutes halbes Jahr später ist ein 54-Jähriger zu sechs Monaten und einer Woche Haft mit Bewährung verurteilt worden.
Von weihnachtlicher Freude war vor Gericht nicht mehr viel übrig, dafür war von vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung die Rede. Der Angeklagte allerdings sagte nicht viel dazu, er ließ seinen Verteidiger Wolfgang Fischer sprechen. „Mein Mandant bedauert sein Fehlverhalten“, sagte der Rechtsanwalt. Der 54-jährige Angeklagte blieb während der knapp zweistündigen Verhandlung vor dem Günzburger Amtsgericht schweigsam, versicherte aber vor dem Urteilsspruch „ganz ausdrücklich“, dass die 56-jährige Frau, die er in der Weihnachtsnacht mit einem kraftvollen Schlag ins Gesicht zu Fall gebracht hatte, sich nicht vor ihm fürchten müsse.
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